24.07.2024 - 8 Beschluss über die Neufassung der Hauptsatzung ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Gemeindevertretung der Gemeinde Wiek
- Datum:
- Mi., 24.07.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Susann Schulze
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Protokoll
Nach § 5 Abs. 2 KV M-V hat jede Gemeinde eine Hauptsatzung zu erlassen. Zur Vereinfachung der Verfahrensweise auf Grund diverser gesetzlicher Veränderungen wurde durch das Amt keine Änderungssatzung sondern eine neue Hauptsatzung erarbeitet und wird den Gemeindevertretern zur Beschlussfassung vorgelegt
Die Bürgermeisterin Bürgermeister übergibt das Wort an Frau von der Aa. Frau von der Aa erläutert die Hauptsatzung.
Die Fraktion Wir sind Wiek beantragt folgende Änderungen:
In § 3 Abs. 1 folgende Neufassung von Satz 1:
“Die BM beruft durch öffentliche Bekanntmachung eine Versammlung der Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde ein, um über allgemein bedeutsame Angelegenheiten zu unterrichten.”
sowie die Einfügung eines neuen Satzes 3:
“Die Auswahl der Themen erfolgt im Einvernehmen mit der Gemeindevertretung”
Abstimmung: 11/0/0
In § 3 Abs. 2 in Satz 1 wird nach “oder auf ihrem Gebiet” folgende Wortgruppe eingefügt:
“…von dem Regionalen Planungsverband Mecklenburg-Vorpommern vorgenommen werden und in das Regionale Raumentwicklungsprogramm einfließen oder…”
In Satz 4 wird in der Klammer das Internet eingefügt und hinter “die Bürgermeisterin” die Wortgruppe “im Einvernehmen mit der Gemeindevertretung”.
Abstimmung: 11/0/0
§ 3 Abs. 4 wird vor dem letzten Satz folgender Satz eingefügt:
“Die Gemeindevertretung kann beschließen, Sachverständige sowie Einwohner, die von einem Gegenstand der Beratung betroffen sind, anzuhören.”
Abstimmung: 11/0/0
Die Fraktion Bürger-Bündnis für Zusammenhalt beantragt in § 5 Abs. 1 Buchstabe d) zu streichen.
Abstimmung: 11/0/0
In § 5 wird Buchstabe d) gestrichen. Unter Buchstabe c) wird die Bezeichnung “Ausschuss für Soziales, Schule, Jugend, Kultur und Sport” gestrichen und durch die Bezeichnung “Ausschuss für Wirtschaft und Soziales, Kultur und Sport” ersetzt.
Die Anzahl der Gemeindevertreter wird auf 4 und die der sachkundigen Einwohner auf 3 erhöht.
Es werden folgende Aufgabengebiete als Anstrich 1 und 2 eingefügt:
“- Wirtschaftsförderung, Fremdenverkehr und Tourismus,
- Wohnen“,
Abstimmung: 8/3/0
Die Fraktion Wir sind Wiek beantragt in § 6 Abs. 1 Ziffer 1 die Absenkung der Beträge bei Verträgen mit wiederkehrenden Leistungen von 1.500 € auf 500 €.
Abstimmung: 5/6/0
Die Fraktion Bürger-Bündnis für Zusammenhalt beantragt in § 7 Abs. 1 die Entschädigung für die Bürgermeisterin auf 1.200 zu erhöhen. Damit verbunden ist die Anpassung der Entschädigungen für die Stellvertretenden Bürgermeister in Abs,. 2. Dort sind die Beträge auf 240 € für den 1. Stellvertreter und auf 120 € für den 2. Stellvertreter zu ändern. In Abs. 3 wird die Höhe des Sitzungsgeldes auf 40 € und für die Ausschussvorsitzenden auf 60 € festgesetzt.
Die Fraktion Wir sind Wiek beantragt in § 7 Abs. 1 die Entschädigung für die Bürgermeisterin auf 1.000 ändern und in Abs. 3 ein Sitzungsgeld von 35 € und für die Ausschussvorsitzenden auf 40 € festzusetzen.
Da der Antrag der Faktion Bürger-Bündnis für Zusammenhalt der weitergehende Antrag ist, wird zuerst über diesen abgestimmt:
Abstimmung: 11/0/0
Damit hat sich durch die Abstimmung zum Antrag der Fraktion Bürger-Bündnis für Zusammenhalt der Antrag der Fraktion Wir sind Wiek erledigt.
Die Fraktion Wir sind Wiek beantragt in § 8 Abs. 1 und Abs. 7 folgende Ergänzung “… über die Internetseite www.amt-nord-ruegen.de sowie über die Internetseite der Gemeidne Wiek www.wiek-ruegen.de …”
Die LVB macht darauf aufmerksam, dass nach § 3 Abs. 1 der Durchführungsverordnung zur Kommunalverfassung die Bekanntmachung grundsätzlich nur in einem Medium erfolgt. Dies dient der Klarheit des Bekanntmachungstages und des Inkrafttretens bei Satzungen.
Die Fraktion Wir sind Wiek zieht ihren Antrag zurück.
Beschluss
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wiek beschließt, die Hauptsatzung der Gemeinde Wiek mit folgenden Änderungen:
- In § 3 Abs. 1 folgende Neufassung von Satz 1:
“Die BM beruft durch öffentliche Bekanntmachung eine Versammlung der Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde ein, um über allgemein bedeutsame Angelegenheiten zu unterrichten.”
sowie die Einfügung eines neuen Satzes 3:
“Die Auswahl der Themen erfolgt im Einvernehmen mit der Gemeindevertretung”
- In § 3 Abs. 2 in Satz 1 wird nach “oder auf ihrem Gebiet” folgende Wortgruppe eingefügt:
“…von dem Regionalen Planungsverband Mecklenburg-Vorpommern vorgenommen werden und in das Regionale Raumentwicklungsprogramm einfließen oder…”
- In § 3 Abs. 2 Satz 4 wird in der Klammer das Wort “Internet” eingefügt und hinter “die Bürgermeisterin” die Wortgruppe “im Einvernehmen mit der Gemeindevertretung”.
- § 3 Abs. 4 wird vor dem letzten Satz folgender Satz eingefügt:
“Die Gemeindevertretung kann beschließen, Sachverständige sowie Einwohner, die von einem Gegenstand der Beratung betroffen sind, anzuhören.”
- In § 5 Abs. 1 Buchstabe d) zu streichen.
- In § 5 wird unter Buchstabe c) wird die Bezeichnung “Ausschuss für Soziales, Schule, Jugend, Kultur und Sport” gestrichen und durch die Bezeichnung “Ausschuss für Wirtschaft und Soziales, Kultur und Sport” ersetzt.
Die Anzahl der Gemeindevertreter wird auf 4 und die der sachkundigen Einwohner auf 3 erhöht.
Es werden folgende Aufgabengebiete als Anstrich 1 und 2 eingefügt:
“- Wirtschaftsförderung, Fremdenverkehr und Tourismus,
- Wohnen“,
-
In § 7 Abs. 1 wird die Entschädigung für die Bürgermeisterin auf 1.200 erhöht.
In Abs. 2 sind die Beträge für den 1. Stellvertreter auf 240 € und für den 2. Stellvertreter auf 120 € zu erhöhen.
In Abs. 3 wird die Höhe des Sitzungsgeldes auf 40 € und für die Ausschussvorsitzenden auf 60 € festgesetzt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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124,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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212,9 kB
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