25.07.2024 - 9 Beschluss über die Neufassung der Geschäftsordn...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Datum:
- Do., 25.07.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Susann Schulze
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Protokoll
Nach § 22 Abs. 6 KV M-V gibt sich die Gemeindevertretung zur Regelung der inneren Angelegenheiten eine Geschäftsordnung
Die Leitende Verwaltungsbeamte erläutert den vorliegenden Entwurf der Geschäftsordnung.
Folgende Änderungen werden beantragt:
§ 1 Abs. 1 Aufnahme
Satz 1 …erfordert, mind. 1 x im Vierteljahr.
Die Sitzungen der Ausschüsse finden so oft statt, wie es die Geschäftslage
erfordert, mindestens aber 2 x im Jahr.
Abstimmung 6 Ja-Stimmen 4 Nein-Stimmen 1 Enthaltung
§ 1 Abs. 4 Aufnahme in den letzten Satz: …. schriftlich einmalig…
Frau von der Aa bestätigt, dass ein einmaliger Antrag ausreicht. Hier spricht Herr Kuhn die Empfehlung aus, den elektronischen Weg zu wählen (Kosten, Zeitaufwand)
§ 4 Aufnahme
Abs. 4 Satz 1 Beschlüsse und Sachbeträge, die von der Gemeindevertretung
abgelehnt wurden, können von demselben Antragsteller frühestens
nach einem Jahr erneut eingebracht werden.
Abs. 4 Satz 2 Anträge nach Absatz 1 sind vor Ablauf der Sperrfrist zulässig, wenn der
Antragsteller begründet darlegt, dass die Ablehnungsgründe entfallen sind.
Der Vorsitzende entscheidet über die Zulassung des Antrages. Lehnt er sie ab, kann zur Entscheidung die Gemeindevertretung angerufen werden.
Abstimmung 5 Ja-Stimmen 5 Nein-Stimmen 1 Enthaltung
Aufnahme Abs. 4a Die Gemeinde stellt den Gemeindevertretern mobile Endgeräte für die Sitzungen der Gemeindevertretungen zur Verfügung. Die Verwaltung muss auf den Datenschutz achten. Hierbei sind die Mindeststandards des Bundesamtes für Sicherheit und Informationstechnik (BSI) für Mobile Device Management zu berücksichtigen.
Abstimmung 4 Ja-Stimmen 6 Nein-Stimmen 1 Enthaltung
§ 6 Punkt g Aufnahme
öffentlicher Teil Tagesordnungspunkt „Anfragen und Hinweis der Gemeindevertretung“
Abstimmung 8 Ja-Stimmen 3 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen
§ 14 Abs. 2 Übernahme aus § 29 der KV
Die Sitzungsniederschrift ist den Gemeindevertretern innerhalb eines Monats
nach Sitzung vorzulegen.
Abstimmung 5 Ja-Stimmen 6 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen
§ 15 Abs. 4 streichen
Abstimmung 10 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimme 0 Enthaltungen
Beschluss
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dranske beschließt, die Geschäftsordnung der Gemeindevertretung der Gemeinde Dranske mit folgenden Änderungen:
1. In § 1 Abs. 1 wird Satz 1 nach „ erfordert“ wie folgt ergänzt: „, mind. 1 x im Vierteljahr“. Es wird folgender Satz 2 eingefügt:
„Die Sitzungen der Ausschüsse finden so oft statt, wie es die Geschäftslage erfordert, mindestens aber 2 x im Jahr.“
2. In § 6 wird als neuer Punkt g) „Anfragen und Hinweise der Gemeindevertreter“.
3. § 15 Abs. 4 ist zu streichen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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197,2 kB
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