25.07.2024 - 13 Benennung eines weiteren Vertreters der Gemeind...

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Protokoll

Nach § 132 KV M-V besteht der Amtsausschuss aus den Bürgermeistern der amtsangehörigen Gemeinden und den weiteren Mitgliedern. Gemeinden über 1.000 Einwohnern entsenden weitere Mitglieder in den Amtsausschuss. Bei Gemeinden bis zu 2.000 Einwohnern ist dies ein weiteres Mitglied.

 

Die Gemeinde Dranske hat 1.187 Einwohner und kann damit ein weiteres Mitglied für den Amtsausschuss benennen.

 

Die Benennung erfolgt entsprechend dem Zuteilungs- und Benennungsverfahren (§ 10 der Geschäftsordnung).

 

Nach Abs. 3 des § 132 bestimmen die Gemeindevertretungen dieses weitere Mitglied des Amtsausschusses aus ihrer Mitte nach dem Zuteilungs- und Benennungsverfahren. Dabei ist das Mandat des Bürgermeisters auf die Zahl der Sitze anzurechnen, die der Fraktion/Zählgemeinschaft zusteht, der der Bürgermeister angehört

 

Die Zählergemeinschaft II vergibt den ihr zustehenden Sitz an Herrn Hans-Joachim Große.