14.11.2019 - 6.1 Beschluss über die Aufstellung des Bebauungspla...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Am 28.6.2018 hat die Gemeinde Breege, dem Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes im Nordwesten des Parkwegs zur Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für ein kleines Wohngebiet für maximal 6 WE stattgegeben (Beschluss-Nr. 013.6.19-215/18). Außerdem hat die Gemeinde am 28.06.2018 den Beschluss Nr. 013.6.19-216/18 über den städtebaulichen Vorvertrag zwischen der Gemeinde und dem Vorhabenträger gefasst. Der Vertrag, welcher die Kostenübernahme durch den Vorhabenträger regelt, wurde abgeschlossen. Die Finanzierung ist gesichert.

 

Planung soll überarbeitet werden:

-          gemäß städtebaulichen Entwurf

-          Traufenhöhe festlegen

-          keine Doppelhäuser

 

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Beschluss

Beschluss:

 

  1. Im nordwestlichen Bereich des Parkweges soll ein Bebauunsplan nach § 13 b zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren nach § 13 b zum Zwecke der Errichtung von Wohnbebauung (max. 6 WE) aufgestellt werden.
  2.  Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB) Hierbei ist anzugeben, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgesstellt wird.
  3. Die Entwürfe des Bebauungsplanes Nr. 27 „Wohngebiet Parkweg – Nordwest“ und der Begründung werden gebilligt.
  4. Das Amt Nord-Rügen wird beauftragt, die Entwürfe der 2. vereinfachten Änderung des Planes sowie der Begründung nach § 13 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die betroffenen Behörden von der Auslegung zu benachrichtigen und nach § 4 (2) BauGB zu beteiligen
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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

8

0

8

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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Anlagen zur Vorlage