18.09.2024 - 7.1 Beschluss über die Neufassung der Hauptsatzung ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Protokoll

Nach § 5 Abs. 2 KV M-V hat jede Gemeinde eine Hauptsatzung zu erlassen. Zur Vereinfachung der Verfahrensweise auf Grund diverser gesetzlicher Veränderungen wurde durch das Amt keine Änderungssatzung sondern eine neue Hauptsatzung erarbeitet und wird den Gemeindevertretern zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Nach Anzeige der Hauptsatzung bei der Rechtsaufsichtsbehörde wurden durch diese rechtsaufsichtliche Bedenken gegen die Hauptsatzung, beschlossen am 3. Juli 2024, angemeldet (siehe Anlage). Aus diesem Grund wurde die Hauptsatzung in § 7 Abs. 2 und § 8 Abs. 6 überabeitet und wird der Gemeindevertretung erneut zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Anrmerkung:

§8 Abs. 6 Schreibeweise beachten „dem Entfallen“ (Großschreibung beachten).

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sagard beschließt, die Hauptsatzung der Gemeinde Sagard in vorliegender Fassung.

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 13

13

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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Anlagen zur Vorlage