18.09.2024 - 7.2 Abwägungs- und Satzungsbeschluss über die 1. Än...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Protokoll

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sagard hat am 15.5.2024 den Beschluss über die Aufstellung der 1. vereinfachten Änderung und Ergänzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 23 „Camping- und Ferienpark Sagard“ gefasst und den Entwurf gebilligt. Ziel der Planung ist die teilweise Ersetzung der Lärmschutzwand durch einen Lärmschutzwall.

 

Das Planverfahren wurde im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Mail vom 24.5.2024 beteiligt. Die Veröffentlichung und öffentliche Auslegung der Planunterlagen erfolgte vom 10.6.2024 bis 12.7.2024. Die Bekanntmachung hierzu erfolgte ortsüblich und im Internet vom 24.5.2024 bis 11.6.2024. Die Planung wurde angezeigt.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen sind auszuwerten (Abwägung).

 

Mit dem Satzungsbeschluss ist das Planverfahren abgeschlossen.

 

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Beschluss

Beschluss:

  1.                          Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Hinweise und Anregungen von Bürgern sowie die Stellungnahmen der von der Planung berührten Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB und Nachbargemeinden zur 1. vereinfachten Änderung und Ergänzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 23 „Camping- und Ferienpark Sagard“ hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft: Von 13 von der Planänderung berührten Behörden und 4 Nachbargemeinden haben 13 Behörden und 2 Nachbargemeinden eine Stellungnahme abgegeben. Von Bürgern gingen keine Stellungnahmen ein (ausführliche Abwägungsentscheidung in der Anlage).   

                   

  1.                  berücksichtigt werden Hinweise und Anregungen von:
  • Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Rügen
  • Straßenbauamt Stralsund
  • Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern

 

  1.                 teilweise berücksichtigt werden Hinweise und Anregungen von:
  •                                    Landkreis Vorpommern-Rügen

 

  1. folgende Behörden/Nachbargemeinden haben keine planungsrelevanten Hinweise und Anregungen zur Planung vorgetragen:
  • Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie MV
  • Landesamt für Gesundheit und Soziales MV
  • e.dis
  • Amt für Raumordnung und Landesplanung Greifswald
  • Deutsche Telekom
  • Landesamt für Innere Verwaltung
  • Wasser- und Bodenverband Rügen
  • Forstamt Rügen
  • EWE
  • Gemeinde Lietzow
  • Stadt Sassnitz

 

  1.                          Das Bauamt Nord-Rügen wird beauftragt die Behörden, die Hinweise und Anregungen gegeben haben, unter Angabe von Gründen von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen.

 

  1.                          Aufgrund des § 10 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) ), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.12.2023 (BGBl. I S. 394) m.W.v. 01.01.2024, beschließt die Gemeindevertretung Sagard die 1. Änderung und Ergänzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr.23 „Campig- und Ferienpark Sagard“ mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan für den Bereich des geplanten Lärmschutzwalls westlich der L 30 in Sagard und für Teile des sich im Bau befindlichen Ferienhausgebietes westlich der L 30 und nördlich der Straße Boddenblick in Sagard bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.

 

  1.                          Die Begründung wird gebilligt.

 

  1.                          Das Bauamt Nord-Rügen wird beauftragt, die 1. vereinfachte Änderung und Ergänzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 23 „Camping- und Ferienpark Sagard“ mit der Begründung ortsüblich gem. § 10 Abs. 3 und § 10a Abs. 2 BauGB und der Hauptsatzung der Gemeinde Sagard bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung und die dem B-Plan zugrunde liegenden weiteren Vorschriften während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 13

11

0

2

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://nordruegen.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=18986&selfaction=print