20.09.2024 - 6.1 Antrag auf Entwicklung eines Solarparks im Ber...

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Protokoll

Mit Datum vom 02.07.24 hat die AQ-Ampere einen Antrag auf Entwicklung einer Freiflächen Solaranlage im Bereich Schwarbe Siedlung gestellt (Antrag und Luftbild in der Anlage).

 

Diese soll auf dem Flurstück 115, Gemarkung Schwarbe, Flur 6 entstehen.

 

Eine Freiflächensolaranlage dieser Größenordnung kann nur mittels Bauleitplanung der Gemeinde umgesetzt werden.

 

Gemeinden haben Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit dies für eine geordnete städtebauliche Entwicklung erforderlich ist. Auf die Aufstellung von Bauleitplänen besteht kein Anspruch. (§ 1 Abs.3 BauGB).

 

Der Bauausschuss möge entscheiden, ob die Beschlussvorlage zustimmend oder ablehnend durch die Amtsverwaltung vorbereitet werden soll.

 

Es handelt sich um 25 ha bewirtschafteten Ackerlandes, nicht um ein Grün- oder Stilllegungsfläche. Die Angabe zur Laufzeit fehlt. Vorteile für die Gemeinde sind nicht dargestellt.

 

Herr Böhm erläutert, dass 90 % der Gewinne in der Gemeinde versteuert werden. Nach § 6 EEG gehen 0,2 ct/kwh Vergütung an die Gemeinde, bei 29,5 GWh sind das rund 59 T€/Jahr.

 

Es wird sich darauf geeinigt, den Vorhabenträger zur nächsten Bauausschusssitzung einzuladen. Es sollen Referenzen vorgelegt werden und mit Gemeinden verglichen werden, die bereits Erfahrungen mit Solarparks gesammelt haben.

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Anlagen zur Vorlage