15.10.2024 - 6.4 Bewilligung einer außerplanmäßigen Ausgabe zur ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Protokoll

Die Freiwillige Feuerwehr Putgarten benötigt einen neuen Tiefladeanhänger. Es handelt sich hier um eine außerplanmäßige Ausgabe, die nach § 50 (1) KV M-V bewilligt werden muss. Über die Bewilligung entscheidet nach § 6(1) Nr. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Putgarten, die Gemeindevertretung. Die Ausgabe kann nur bewilligt werden, wenn sie unvorhersehbar und unabweisbar ist und die Kosten gedeckt werden können. Alle Tatbestandsmerkmale müssen erfüllt sein. Die Deckung sollte in erster Linie aus dem gleichen Teilhaushalt erfolgen (TH 1 gemeindliche Aufgaben).

 

Der alte Anhänger der Feuerwehr ist nicht nutzbar. Dies war so nicht vorherzusehen und konnte bei der Aufstellung des Doppelhaushaltes 2023/2024 im Jahr 2022 nicht berücksichtigt werden. Der Anhänger dient dem Leistungserstellungsprozess und der Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehr Putgarten und ist demnach auch unabweisbar.

 

Die Kosten belaufen sich auf circa 3.400,00 €. Gedeckt werden die Kosten vom Produkt:

114010.78511000 – Erwerb Flurst. 141

 

Alle Tatbestandsmerkmale sind erfüllt.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss hat in der Sitzung am 17.09.2024 dazu beraten und empfiehlt der Gemeindevertretung folgende Beschlussfassung.

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Putgarten bewilligt die außerplanmäßige investive Ausgabe zur Beschaffung eines Anhängers für die Freiwillige Feuerwehr i. H. v. circa 3.400 €

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 6

5

0

1

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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Anlagen zur Vorlage