15.10.2024 - 6.2 Erlass einer Anlagerichtlinie für Geldanlagen d...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Protokoll

Gemäß den aktuellen gesetzlichen Vorgaben der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (§ 56 Absatz 2 KV M-V) ist die Gemeinde verpflichtet, eine Anlagerichtlinie für ihre Geldanlagen zu erstellen und zu beschließen. Diese Richtlinie regelt die Grundsätze für die Geldanlagen der Gemeinde und stellt sicher, dass die Anlagemittel möglichst sicher und unter Berücksichtigung des höchstmöglichen Ertrags angelegt werden.

Die vorliegende Anlagerichtlinie wurde auf Grundlage der rechtlichen Vorgaben und unter Berücksichtigung der spezifischen Bedürfnisse und Rahmenbedingungen der Gemeinde Putgarten erstellt. Sie umfasst Regelungen zu den zulässigen Geldanlageprodukten, Anforderungen an Kreditinstitute, Vorgaben zur Streuung und Diversifizierung der Geldanlagen sowie Dokumentations-, Überprüfungs- und Berichtspflichten.

 

Die Anlagerichtlinie wird erst nach der Zustimmung der Rechtsaufsichtsbehörde in Kraft treten und ist ab diesem Zeitpunkt für alle zukünftigen Geldanlagen der Gemeinde bindend.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss hat in der Sitzung am 17.09.2024 dazu beraten und empfiehlt der Gemeindevertretung folgende Beschlussfassung.

 

Reduzieren

Beschluss

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die vorgelegte Anlagerichtlinie für Geldanlagen der Gemeinde Putgarten und beauftragt die Verwaltung, diese unverzüglich der Rechtsaufsichtsbehörde zur Genehmigung vorzulegen.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 6

6

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage