15.10.2024 - 6.6 Beratung zum Entwurf der Gesamtfortschreibung d...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Protokoll

Die Gemeinde Putgarten wurde an der Gesamtfortschreibung des RREP VP beteiligt. Die Frist zur Stellungnahme endet am 07.10.2024 (Anschreiben in Anlage 1). In diesem Anschreiben sind auch die Internetseiten angegeben, in welchen die Unterlagen komplett eingesehen werden können.

 

Die Kartenunterlage der Fortschreibung ist in der Anlage beigefügt.

 

Zum Vergleich wird noch das RREP 2010 für den Amtsbereich als Karte und z.T. mit Text beigelegt.

 

Hinweise des Bauamtes für die Beratung:

 

  1. Bitte unbedingt damit auseinandersetzen, denn „… die Regionalen Raumentwicklungsprogramme (RREP) sind verbindliche Planungsinstrumente, die auf regionaler Ebene die räumliche Entwicklung steuern und koordinieren. ... Sie entfalten eine Bindungswirkung für raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen öffentlicher Stellen sowie von Personen des Privatrechts.“ (Auszug aus der Einführung).

    Das RREP bildet somit die übergeordnete Basis für kommende gemeindliche Entwicklungen. Somit sollte der Entwurf mit den kommenden gemeindlichen Planungszielen abgeglichen werden und bei Differenzen unbedingt eine Stellungnahme abgegeben werden.
     
  2. Neu im Entwurf sind die Ausweisung von Windeignungsgebieten auch in der Gemeinde Putgarten im Bereich des Nordstrandes. Aufgrund der sehr unübersichtlichen Kartengrundlage kann man nicht erkennen, ob auch der Parkplatz Putgarten mit dem bestehenden rechtswirksamen B-Plan von der Ausweisung betroffen ist. Auf jeden Fall liegt der Eignungsraum im Geltungsbereich der Schutzbereichsanordnung der Bundeswehr.
     
  3. In Vitt fehlt die Darstellung als Hafen.
     
  4. Betrifft nicht Putgarten direkt: Die 2010 vor allem von den Wittower Gemeinden im Verfahren der damaligen Aufstellung „erkämpften“ Siedlungsschwerpunkte sind komplett entfallen. Sie waren und sind notwendig, da es auf Wittow keine Zentralen Orte mehr gibt, denn diese müssen mindestens 2.000 Einwohner aufweisen. Viele Aufgaben sind aber speziell an Zentrale Orte gebunden, die mit den Siedlungsschwerpunkten „ausgeglichen“ wurden. Siedlungsschwerpunkte haben vor allem ergänzende ortsnahe Versorgungsaufgaben mit ausgewählter technischer, sozialer und kultureller Infrastruktur (siehe Auszug aus RREP VP 2010 in der Anlage).

 

Stellungnahme der Gemeinde Putgarten vom 17.9.2024 zum Raumentwicklungsplan:

 

Bezugnehmend auf den vorliegenden Planungsentwurf lehnt die Gemeinde Putgarten diesen Entwurf in Bezug auf das vermeintliche Eignungsgebiet für Windräder am Nordstrand sowie hinsichtlich des fehlenden Hafens Vitt aus folgenden Gründen ab:

 

Die deutschlandweite Relevanz des touristischen Ausflugsziels Kap Arkona wurde nicht berücksichtigt. Hier handelt es sich um Highlight der Insel Rügen, das von Hunderttausenden Besuchern jährlich aufgesucht wird. Windräder mit einer Höhe von bis zu 250 Metern stören rein optisch die Sichtachsen von und zum Kap Arkona und sind grundsätzlich unvereinbar mit der hier vorhandenen touristischen Infrastruktur.

 

Das vermeintliche Eignungsgebiet, es befindet sich direkt am touristisch höchst relevanten Nordstrand mit tausenden Besuchern pro Jahr, umfasst den dort bereits bestehenden Parkplatz Nordstrand so wie auch die Zuwegung dorthin. Schon aus Sicherheitsgründen für die dort verkehrenden Besucher muss dieses vermeintliche Eignungsgebiet abgelehnt werden. Zudem grenzt das hier thematisierte Gebiet direkt an den touristisch ebenfalls hochrelevanten Ostseeküstenradwanderweg. Ebenfalls angrenzend befindet sich das Naturschutzgebiet „hohe Dielen“ direkt im Steiluferbereich. Hier ist nicht nur die übliche, rügentypische Tierwelt anzutreffen, sondern auch der Seeadler, der an mehreren Stellen in direkter Nähe brütet. Des Weiteren ständen die fraglichen Windräder in direkter Einflugschneise von tausenden Kranichen, die jedes Jahr genau in diesem Bereich Rügen anfliegen beziehungsweise verlassen. Streng geschützte Wildvögel wie der Neuntöter, Milan und der Silberreiher sind hier ebenfalls heimisch. Das fragliche Gebiet ist aus oben genannten Gründen komplett ungeeignet für eine Bebauung mit Windrädern. Fraglich ist zudem die Ableitung des gewonnenen Stroms. Eventuell entstehende überirdische Stromtrassen wären ebenfalls aus den vorgenannten Gründen abzulehnen.

 

Der Hafen des Fischerdorfes Vitt muss weiter als solcher deklariert und erhalten bleiben. Hier handelt es sich um einen Naturhafen mit extrem hoher touristischer Relevanz, der jährlich von hunderttausenden Besuchern aufgesucht wird. Heute ist es der einzige Nothafen im nördlichen Bereich der Halbinsel Wittow. Er muss im Gegenteil ertüchtigt werden, um der Seenotrettung sowie der Feuerwehr dort einen geordneten Zugang zum Wasser zu ermöglichen. Ebenso wird er täglich von den Fischern der Halbinsel Wittow für ihren Lebensunterhalt genutzt. Dieser ist zwingend wieder auszuweisen um den Bestand zu sichern.

 

Weiter zu thematisieren ist der Wegfall des touristischen Siedlungsschwerpunkts in Altenkirchen. Dieser ist für unsere kleine Gemeinde als Versorgungszentrum von hoher Bedeutung. Ein Wegfall der bestehenden Infrastrukturen in Bezug auf Schulen, Nahverkehr, Einzelhandel und sozial-medizinischer Versorgung etc. trifft auch die Gemeinde Putgarten und führt zu einer Einschränkung der Lebensqualität.

 

Der Hauptausschuss empfiehlt eine Stellungnahme abzugeben und bevollmächtigt die Bürgermeisterin zur Fristwahrung diese oder eine gleichlautende Stellungnahme zu unterzeichnen.

 

Ergänzend zu der vorbereiteten Stellungnahme sollen noch folgende Schwerpunkte in die Stellungnahme aufgenommen werden:

 

  1. Aussagen zum Vorranggebiet Trinkwasser. Fast die gesamte Gemeinde ist so ausgewiesen. Hier muss hinterfragt werden, welche Auswirkungen dies auf die gemeindlichen Entwicklungsabsichten hat. Diese Vorranggebiete stimmen auch nicht mit den Planungen des ZWAR zu Trinkwasserschutzzonen überein. Frau Kleingarn führt aus, dass die Landwirte hierzu bereits eine gemeinsame Stellungnahme abgegeben haben. Sie arbeitet diese zur Ausformulierung der Stellungnahme der Gemeinde Purgarten zu diesem Punkt dem Amt Nord-Rügen zu.
  2. Auf Wittow wurden außer der Landesstraße L 30 keine weiteren regional bedeutsamen Straßen dargestellt. Vor allem die Kreisstraße nach Putgarten hat eine regionale Bedeutung, wenn nicht sogar überregionale Bedeutung. Aber auch alle anderen Kreisstraßen, z.B. nach Dranske sind im RREP VP darzustellen, da sie zumindest regionale Bedeutung haben.
  3. Die von Prof. Otto geforderten aktuellen Übernachtungszahlen in der Gemeinde Putgarten werden durch Herrn Heinemann noch diese Woche an das Amt Nord-Rügen zugearbeitet.

 

 

 

Reduzieren

Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Putgarten beschließt die vorgelesene Stellungnahme mit den erarbeiten Ergänzungen zum ausgewiesenen Vorranggebiet Trinkwasser, zu den regional/überregional bedeutsamen Straßen und den aktuellen Übernachtungszahlen.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 6

6

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage