07.11.2024 - 6.2 Beratung zur Planungsanzeige 3. Änderung B-Plan...

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Protokoll

Die Gemeinde Dranske möchte unter diesem Beratungspunkt Ziele und Vorstellungen für die 3. Änderung des B-Plan 23 „Hiddenseeblick“ erarbeiten und formulieren. Die Ergebnisse werden dann in der Planung von Herrn Mill weiterverarbeitet.

 

Der Bürgermeister erklärt die Historie des B-Planes Nr. 23 einschließlich der erfolgten Änderungen. Insb. für die Schaffung von Wohnraum schlägt er folgende Änderungen vor:

 

  1. Änderung der Zahl der Vollgeschosse des WA-Gebietes gegenüber der Bebauung des Fischerweges von 2 Vollgeschossen auf 1 Vollgeschoss
  2. Änderung der Art der baulichen Nutzung des SO „Wohnen und Beherbergung“ (hier nur südliches Baufeld auf den Flurstücken 41/94 u. 41/105) zu WA

 

Herr Große und Herr Ahlers problematisieren die Änderungsvorschläge (u.a. potenzielle Käufer fraglich/ hohe Kosten für nur marginale Änderungen/ Grund der Änderung nicht nachvollziehbar) und fordern vielmehr eine Umsetzung des B-Planes Nr. 23 (2. Änd.).

 

Herr Kegel spricht sich im Namen der AfD-Fraktion für die Änderungsvorschläge des Bürgermeisters aus und ruft die ehemalige Planung der Gartenstadt Dranske in Erinnerung, welche nicht weiterverfolgt worden sei.

 

Herr Große spricht sich für die Schaffung von Wohnungen mittels Geschosswohnungsbau aus und lehnt die kleinteilige Bebauung ab.

 

Der Bürgermeister warnt vor der Gefahr der ausschließlichen Verwirklichung von Ferienwohnungen und befürwortet eine Angleichung der Bebauung an die Bebauung des Fischerweges. Er verweist auf die bereits beschlossene Plananzeige und die Beauftragung von Herrn Mill. Der Bürgermeister fordert die Ausschussmitglieder auf, sich Gedanken für die geplante Änderung zu machen.

 

Herr Mill fasst den Änderungsvorschlag des Bürgermeisters zusammen und weist auf folgende (Problem-) Punkte hin:

 

  1. Positiv:

- Vorschläge sind städtebaulich begründet (besseres Einfügen in die vorhandene Bebauung

  1. Negativ:

- Schaffung eines „raumordnerischen Zielkonfliktes“ durch Ausweisung zusätzlichen Wohnraumes – Erforderlichkeit eines bilanzierten Nachweises des Wohnbedarfes – Gefahr des Entstehens von hohen Planungskosten

 

- Erhöhung des Versiegelungsgrades – zukünftig Einfamilienhaus nicht finanzierbar, Trend: höhere Gebäude mit weniger Grundfläche und mehr Wohneinheiten

 

- Finanzierbarkeit zu problematisieren (Grundsatz: Ortsentwicklung nur möglich, wenn finanzierbar)

 

- Marginale Änderungen mit fragwürdigem Inhalt (Aufwand und Nutzen nicht verhältnismäßig)

 

- Planung im Widerspruch zu den Zielen des FNP (hier: Fremdenverkehrsgemeinde – Änderungsvorschläge führen zur Entfernung vom Planziel)

 

Herr Mill empfiehlt abschließend eine erneute Besprechung der Änderungsvorschläge und deren Umsetzung in einem kleineren Kreis.

 

Der Bürgermeister folgt dem Vorschlag, weist jedoch auf eine mögliche Untersetzung seiner Vorschläge (hier insb.: Finanzierbarkeit) hin.

 

Der Ausschussvorsitzende erklärt, dass die dargestellten Punkte Gegenstand einer zukünftigen Diskussion seien und kein Beschluss gefasst werde.