11.12.2024 - 6.9 Beschlussfassung über die Satzung der Gemeinde ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Protokoll

Herr Zimpel nimmt wieder an der Sitzung teil.

 

Die Gemeinde Sagard ist gemäß § 3 Abs. 1, Nr. 2 der Satzung des Wasser- und Bodenverbandes Rügen (SWBV-Rügen) Mitglied im Wasser – und Bodenverband Rügen und leistet gemäß § 18 Abs. 1 SWBV-Rügen Verbandsbeiträge.

 

Nach § 3 Abs. 1, S. 3 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GUVG) können Gemeinden diese Beiträge den Eigentümern, Erbbauberechtigten oder sonstigen Nutzungsberechtigten nach den Grundsätzen der §§ 2 und 6 des Kommunalabgabengesetzes M-V (KAG MV) auferlegen. Ein Satzungsrecht ergibt sich hierbei aus § 2 Abs. 1 KAG MV und aus § 5 Abs. 1 Kommunalverfassung M-V (KV MV).

 

Für das Verbandsgebiet Sagard wurden 2022 seitens des Wasser- und Bodenverbands folgende Flächen veranlagt:

 

  • Gesamte Verbandsfläche:  2.792,7531 ha
  • Davon dingliche Mitglieder:        98,3956 ha
  • Veranlagungsfläche:   2.694,3575ha
     

Dies resultierte in einen Verbandsbeitrag in Höhe von 68.666,07 Euro.

 

Gemäß beigefügter Gebührenkalkulation liegt der allgemeine Hebesatz gegenüber der Vorjahreskalkulation unverändert bei 0,19 Euro / Berechnungseinheit (BE = je angefangene 100 m²).

 

Der Zuschlag für Flächen innerhalb des Einzugsbereichs des Schöpfwerks Lubitz sinkt von 1,13 Euro auf künftig 0,17 Euro / Berechnungseinheit.

 

Der Zuschlag für Flächen innerhalb des Einzugsbereichs des Schöpfwerks Neuhof steigt von 0,20 Euro auf künftig 0,41 Euro / Berechnungseinheit.

 

Gemeinde Sagard: Gebührenübersicht je BE der letzten Jahre

 

2019

2020

2021

2022

Gebührensatz Sagard je BE

0,19 €

0,19 €

0,09 €

0,19 €

SW Lubitz je BE

0,26 €

0,33 €

1,13 €

0,17 €

SW Neuhof je BE

0,13 €

0,61 €

0,20 €

0,41 €

 

Nebst der Hebesatzanpassung wird die Satzung zur besseren Verständlichkeit und um Bestimmtheitsfehler vorzugreifen inhaltlich konkretisiert.

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sagard beschließt die beigefügte Satzung der über die Erhebung von Gebühren von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes Rügen 2022.

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 12

12

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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Anlagen zur Vorlage