11.12.2024 - 6.9 Beschlussfassung über die Satzung der Gemeinde ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.9
- Datum:
- Mi., 11.12.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Josephine Schüler
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Protokoll
Herr Zimpel nimmt wieder an der Sitzung teil.
Die Gemeinde Sagard ist gemäß § 3 Abs. 1, Nr. 2 der Satzung des Wasser- und Bodenverbandes Rügen (SWBV-Rügen) Mitglied im Wasser – und Bodenverband Rügen und leistet gemäß § 18 Abs. 1 SWBV-Rügen Verbandsbeiträge.
Nach § 3 Abs. 1, S. 3 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GUVG) können Gemeinden diese Beiträge den Eigentümern, Erbbauberechtigten oder sonstigen Nutzungsberechtigten nach den Grundsätzen der §§ 2 und 6 des Kommunalabgabengesetzes M-V (KAG MV) auferlegen. Ein Satzungsrecht ergibt sich hierbei aus § 2 Abs. 1 KAG MV und aus § 5 Abs. 1 Kommunalverfassung M-V (KV MV).
Für das Verbandsgebiet Sagard wurden 2022 seitens des Wasser- und Bodenverbands folgende Flächen veranlagt:
- Gesamte Verbandsfläche: 2.792,7531 ha
- Davon dingliche Mitglieder: 98,3956 ha
-
Veranlagungsfläche: 2.694,3575ha
Dies resultierte in einen Verbandsbeitrag in Höhe von 68.666,07 Euro.
Gemäß beigefügter Gebührenkalkulation liegt der allgemeine Hebesatz gegenüber der Vorjahreskalkulation unverändert bei 0,19 Euro / Berechnungseinheit (BE = je angefangene 100 m²).
Der Zuschlag für Flächen innerhalb des Einzugsbereichs des Schöpfwerks Lubitz sinkt von 1,13 Euro auf künftig 0,17 Euro / Berechnungseinheit.
Der Zuschlag für Flächen innerhalb des Einzugsbereichs des Schöpfwerks Neuhof steigt von 0,20 Euro auf künftig 0,41 Euro / Berechnungseinheit.
Gemeinde Sagard: Gebührenübersicht je BE der letzten Jahre
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2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
Gebührensatz Sagard je BE |
0,19 € |
0,19 € |
0,09 € |
0,19 € |
SW Lubitz je BE |
0,26 € |
0,33 € |
1,13 € |
0,17 € |
SW Neuhof je BE |
0,13 € |
0,61 € |
0,20 € |
0,41 € |
Nebst der Hebesatzanpassung wird die Satzung zur besseren Verständlichkeit und um Bestimmtheitsfehler vorzugreifen inhaltlich konkretisiert.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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245,7 kB
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2
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öffentlich
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275,2 kB
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317 kB
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öffentlich
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