11.12.2024 - 6.11 Aufstellung eines Lärmschutzaktionsplanes

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Protokoll

Gemäß § 47d BlmSchG besteht die Verpflichtung, bei erheblichen Konflikten und hoher Lärmbetroffenheit einen Lärmschutzaktionsplan aufzustellen.

 

Durch die Lage der Gemeinde Sagard an der Bundesstraße 96 und der Landesstraße 30, ist ein hohes Verkehrsaufkommen mit einhergehendem Lärm zu verzeichnen.

Das LUNG M-V führt daher alle 5 Jahre eine Messung zum Verkehrslärm an Verkehrsstraßen durch, u. a. auch in der Gemeinde Sagard.

 

Die Messungen an der B96 und der Landesstraße 30 „Glower Straße“ ergaben, dass 12 Anwohner der gesetzlichen Höchstgrenze überschreitenden Lärmbelästigung ausgesetzt sind. Aufgrund der geringen Anzahl ist die Aufstellung eines Lärmschutzaktionsplanes nicht erforderlich.

 

Mögliche bauliche Lärmschutzmaßnahmen wären finanziell unverhältnismäßig.

 

Den entsprechenden Auszug aus der Lärmkarte entnehmen Sie bitte dem beigefügten Anhang.

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Sagard beschließt aus wirtschaftlichen Gründen keinen Lärmschutzaktionsplan aufzustellen.

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 12

12

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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Anlagen zur Vorlage