29.01.2025 - 6.6 Grundsatzbeschluss zur Anmietung eines Büro´s f...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Protokoll

Die Gemeinde Altenkirchen hat mit Bescheid vom 04.11.2024 die Anerkennung als Tourismusort erhalten.

 

Damit besteht die Möglichkeit der Erhebung einer Tourismusabgabe. Die Voraussetzung dafür war der Beschluss der Kurabgabesatzung. Zur Umsetzung dieser Satzung ist neben Personal auch ein Büro erforderlich.

 

Dazu war die Anschaffung eines Bürocontainers beabsichtigt. Diese Anschaffung (weder Kauf noch Miete) ist nicht Bestandteil des Haushaltes 2025.

 

Damit müsste diese Anschaffung über einen Nachtrag geregelt werden. Dafür sind dann entsprechende Einnahmen erforderlich, da im freiwilligen Bereich die Finanzierung der Ausgaben durch entsprechende Einnahmen gedeckt werden muss. Auch mit dem Nachtragshaushalt wäre die Gemeinde in der Genehmigungspflicht.

 

Bis die rechtlichen und finanziellen Voraussetzungen für die Anschaffung eines Bürocontainers vorliegen, vergeht sehr viel Zeit (eine Ausschreibung wäre frühestens ab Juni 2025 möglich). Die Gemeinde möchte aber handlungsfähig sein, wenn die haushalts- und finanzrechtlichen Voraussetzungen vorliegen, um die Stelle MA Fremdenverkehr zu besetzen, und dann mit dem Bereich Fremdenverkehr starten.

 

Aus betriebswirtschaftlicher und steuerrechtlicher Sicht erscheint die Beschaffung eines Büro-Containers durch Kauf wenig wirtschaftlich. Mal vorausgesetzt, dass alle o.g. Voraussetzung für die Ausschreibung und Beschaffung erfüllt wären, würden die Gemeinde die Mittel ausgeben und hätte damit wieder Liquiditätsprobleme. Hinzu kommt, dass diese Investition nur für den Jahresabschluss 2025 zu Buche schlägt. In den Folgejahren hat die Gemeinde in Ihrem Betrieb gewerblicher Art (BgA) dann kein Geld mehr, wenig Aufwand und viele Einnahmen und müsste Steuern zahlen.

 

Hier könnte aber die Gesellschaft die Gemeinde unterstützen. Die Gesellschaft ist nicht an die haushalterischen Vorschriften der Gemeinde gebunden. Sie könnte bereits jetzt in Abstimmung mit der Gemeinde einen Büro-Container beschaffen. Über den Abschluss eines Mietvertrages (sobald die Gemeinde haushaltstechnisch handlungsfähig ist) wäre für die Gesellschaft eine Refinanzierung gegeben. So sorgt die Gemeinde langfristig für Aufwand in ihrem BgA und könnte die Steuerzahlungen mindern bzw. vermeiden.

 

Herr Reken fasst das Thema nochmals zusammen.

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Altenkirchen beschließt sich in einem von der Altenkirchener Wohnungsbau AG zu beschaffenden Bürocontainer einzumieten.

 

 

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 8

8

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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