09.04.2025 - 5.2 Informationsvorlage zum Antrag auf Durchführung...

Reduzieren

Protokoll

 Mit Datum vom 11.03.2025 hat die Altenkirchener Wohnungsbau AG den Antrag auf Aufstellung einer Bauleitplanung zur Errichtung eines Wohnkomplexes mit bis zu 36 Wohneinheiten in der Max-Reimann-Straße auf dem Flurstück 116/2, Flur 2, Gemarkung Altenkirchen beantragt.

 

Nach § 1 Absatz 3 BauGB haben Gemeinden Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist …. Auf die Aufstellung von Bauleitplänen… besteht kein Anspruch; ein Anspruch kann auch nicht durch Vertrag begründet werden.

 

Im Flächennutzungsplan sind im benannten Bereich Wohnbauflächen vorgesehen. Somit würde sich ein Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickeln.

 

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau und Verkehr möge entscheiden, ob die erforderliche Beschlussvorlage (Grundsatzbeschluss) zustimmend oder ablehnend durch die Amtsverwaltung vorbereitet werden soll.

 

Reduzieren

Beschluss

Beschluss:

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau und Verkehr beschließt, dass die erforderliche Beschlussvorlage positiv vorbereitet werden soll.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 5

4

0

1

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage