10.06.2025 - 6.1 Entwurf der Satzung zum Schutz des Baumbestande...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Datum:
- Di., 10.06.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürgeramt
- Bearbeiter:
- Rebekka Klahre
- Beschluss:
- verwiesen
Protokoll
Die bestehende Baumschutzsatzung hat ihre Gültigkeit von 20 Jahren bald überschritten. Es ist daher sinnvoll, diese Satzung zu erneuern, um sie an aktuelle Gegebenheiten anzupassen.
Des Weiteren sollten im gesamten Amtsgebiet einheitliche Regelungen für den Baumschutz gelten. Es ist für die Bürgerinnen und Bürger kaum nachvollziehbar, warum in den unterschiedlichen Gemeinden teilweise starke Unterschiede, vor allem die Ersatzpflanzungen betreffend, bestehen. Einheitliche Vorschriften sorgen für mehr Transparenz und Fairness.
Durch die Erneuerung kann sichergestellt werden, dass der Baumschutz weiterhin effektiv gewährleistet ist und die Umsetzung und Kontrolle künftig einfacher erfolgen kann.
Frau Kleingarn kann in der Satzung nicht finden, dass zukünftig Pappeln von Ersatzpflanzungen ausgenommen worden sind. Es müssen bei Fällung immer 2 Bäume als Ersatz gepflanzt werden, auch in Hausgärten und B-Plangebieten.
Frau Möbius informiert, dass bei Aufhebung der Satzung der Landkreis VR zuständig sein wird.
Nach längerer Diskussion wird darüber abgestimmt, die Beschlussvorlage in den Haupt- und Finanzausschuss zurückzuverweisen. Für die Beratung im Haupt- und Finanzausschuss wird um eine Gegenüberstellung der alten und neuen Satzung gebeten mit Darstellung der erfolgten Änderungen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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456,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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423,7 kB
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