02.07.2025 - 6.7 Bevollmächtigung des Bürgermeisters zur Beschlu...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Protokoll

Der Bürgermeister weist darauf hin, dass die Aufsichtsratssitzung der Altenkirchener Wohnungsbau AG bereits am 25.06.2025 stattgefunden hat und deshalb die nachfolgenden, die Aufsichtsratssitzung betreffenden, Beschlüsse in Genehmigungen seiner Abstimmungen im Aufsichtsrat geändert werden müssen.

 

Gemäß § 71 KV M-V vertritt der Bürgermeister die Gemeinde in der Altenkirchener Wohnungsbau AG. Damit der Bürgermeister im Aufsichtsrat die Beschlussfassung zur Bilanz der EDW vornehmen kann, benötigt er die Vollmacht der Gemeindevertretung.

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Beschluss

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Altenkirchen genehmigt die Zustimmung des Bürgermeisters, Herrn Oliver Reken, zur Bestätigung des bereits geprüften und testierten Jahresabschlussberichtes für das Wirtschaftsjahr 2024 in der Aufsichtsratssitzung der Altenkirchener Wohnungsbau AG am 25.06.2025

 

mit einer Bilanzsumme von

365.983,23 EUR

und einem Jahresgewinn nach Steuern und Abschreibung in Höhe von

558,99 EUR,

der dem Gewinnvortrag aus 2023 in Höhe von

55.107,16 EUR

 

hinzuzurechnen ist, für das Wirtschaftsjahr 2024 zu bestätigen und Frau Harder zu beauftragen in der nächsten Gesellschafterversammlung der Energie- und Dienstleistungsgesellschaft Wittow mbH entsprechend abzustimmen.

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 7

7

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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