02.07.2025 - 6.8 Bevollmächtigung des Bürgermeisters zur Beschlu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.8
- Datum:
- Mi., 02.07.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Verwaltungsleitung
- Bearbeiter:
- Gabriela von der Aa
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Protokoll
Gemäß § 71 KV M-V vertritt der Bürgermeister die Gemeinde in der Altenkirchener Wohnungsbau AG. Damit der Bürgermeister im Aufsichtsrat der Altenkirchener Wohnungsbau AG der Entlastung der Geschäftsführerin der Energie- und Dienstleistungsgesellschaft Wittow mbH, zustimmen kann, benötigt er die Vollmacht der Gemeindevertretung.
Die Sitzung ist bereits erfolgt.
Beschluss
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Altenkirchen genehmigt die Zustimmung des Bürgermeisters, Herrn Oliver Reken im Aufsichtsrat der Altenkirchener Wohnungsbau AG zur Entlastung der Geschäftsführerin der Energie- und Dienstleistungsgesellschaft Wittow mbH, Frau Petra Harder, für das Wirtschaftsjahr 2024 und zur Beauftragung von Frau Harder, in der nächsten Gesellschafterversammlung der Energie- und Dienstleistungsgesellschaft Wittow mbH entsprechend abzustimmen.
