02.07.2025 - 6.9 Bevollmächtigung des Bürgermeisters zur Beschlu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.9
- Datum:
- Mi., 02.07.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Verwaltungsleitung
- Bearbeiter:
- Gabriela von der Aa
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Protokoll
Im Jahr 2020 fand auf Hinweis des Landesrechnungshofes ein Prüferwechsel für die nächsten fünf Jahre statt. Auf Grund der damals erfolgten Ausschreibung ging der Zuschlag an die Firma
Wirtschaftsprüfer
Dipl. Kfm. Dr. Peter A. Behrens
Woldegker Str. 27
17033 Neubrandenburg
Diese fünf Jahre sind nun um. Damit ist ein Prüferwechsel per Beschluss der Hauptversammlung erforderlich.
Gemäß § 71 KV M-V vertritt der Bürgermeister die Gemeinde in der Altenkirchener Wohnungsbau AG. Damit der Bürgermeister in der Hauptversammlung den entsprechenden Beschluss fassen kann, benötigt er die Vollmacht der Gemeindevertretung.
Beschluss
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Altenkirchen beschließt, dass der Bürgermeister, Herr Oliver Reken, beauftragt wird, in der nächsten Hauptversammlung der AG zu beschließen, dass für das Wirtschaftsjahr 2025 die
DOMUS Steuerberatungs AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Kuhstraße 1
18055 Rostock
mit der Prüfung der Jahresabschlüsse der Altenkirchener Wohnungsbau AG und des Tochterunternehmens, der EDW mbH, beauftragt wird.
