02.07.2025 - 6.9 Bevollmächtigung des Bürgermeisters zur Beschlu...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Protokoll

Im Jahr 2020 fand auf Hinweis des Landesrechnungshofes ein Prüferwechsel für die nächsten fünf Jahre statt. Auf Grund der damals erfolgten Ausschreibung ging der Zuschlag an die Firma

 

Wirtschaftsprüfer

Dipl. Kfm. Dr. Peter A. Behrens

Woldegker Str. 27

17033 Neubrandenburg

 

Diese fünf Jahre sind nun um. Damit ist ein Prüferwechsel per Beschluss der Hauptversammlung erforderlich.

 

Gemäß § 71 KV M-V vertritt der Bürgermeister die Gemeinde in der Altenkirchener Wohnungsbau AG. Damit der Bürgermeister in der Hauptversammlung den entsprechenden Beschluss fassen kann, benötigt er die Vollmacht der Gemeindevertretung.

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Beschluss

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Altenkirchen beschließt, dass der Bürgermeister, Herr Oliver Reken, beauftragt wird, in der nächsten Hauptversammlung der AG zu beschließen, dass für das Wirtschaftsjahr 2025 die

 

DOMUS Steuerberatungs AG

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Kuhstraße 1

 

18055 Rostock

 

mit der Prüfung der Jahresabschlüsse der Altenkirchener Wohnungsbau AG und des Tochterunternehmens, der EDW mbH, beauftragt wird.

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

7

7

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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