02.07.2025 - 6.12 Bevollmächtigung des Bürgermeisters zur Beschlu...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Protokoll

Gemäß § 71 KV M-V vertritt der Bürgermeister die Gemeinde in der Altenkirchener Woh-nungsbau AG. Damit der Bürgermeister im Aufsichtsrat der Altenkirchener Wohnungsbau AG der Abberufung der Geschäftsführerin der Energie- und Dienstleistungsgesellschaft Wit-tow mbH, zustimmen kann, benötigt er die Vollmacht der Gemeindevertretung.

 

Die Sitzung hat bereits stattgefunden.

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Altenkirchen genehmigt, die Zustimmung des Bürgermeisters, Herrn Oliver Reken, in der Aufsichtsratssitzung der Altenkirchener Wohnungsbau AG am 25.06.2025 zur Abberufung der Geschäftsführerin der Energie- und Dienstleistungsgesellschaft Wittow mbH, Frau Petra Harder, wohnhaft in 18556 Wiek, Straße der Jugend 27, zum 08.07.2025, da sie zum 01.09.2025 in den Ruhestand tritt.

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 7

7

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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