23.07.2025 - 5.1 Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Gemein...

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Protokoll

Die bestehende Baumschutzsatzung hat ihre Gültigkeit von 20 Jahren bereits überschritten. Es ist daher sinnvoll, diese Satzungen zu erneuern, um sie an aktuelle Gegebenheiten anzupassen.

 

Des Weiteren sollten im gesamten Amtsgebiet einheitliche Regelungen für den Baumschutz gelten. Es ist für die Bürgerinnen und Bürger kaum nachvollziehbar, warum in den unterschiedlichen Gemeinden teilweise starke Unterschiede, vor allem die Ersatzpflanzungen betreffend, bestehen. Einheitliche Vorschriften sorgen für mehr Transparenz und Fairness.

 

Durch die Erneuerung kann sichergestellt werden, dass der Baumschutz weiterhin effektiv gewährleistet ist und die Umsetzung und Kontrolle künftig einfacher erfolgen kann.  

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Beschluss

Beschluss:

 

Die Gemeinde Altenkirchen beschließt die vorliegende Baumschutzsatzung

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 5

5

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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Anlagen zur Vorlage