24.09.2025 - 6.3 Grundsatzbeschluss zur Aufstellung von Verkehrs...

Beschluss:
verwiesen
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Protokoll

Die Max-Reimann-Straße in Altenkirchen ist beidseitig befahrbar und das Parken ist auf beiden Seiten erlaubt.

Parken auf beiden Seiten PKWs, kommt es zu Problemen im Fließverkehr. Des Weiteren kommt es beim beparken beider Seiten zu Verzögerung z.Bsp. bei Einsatzfahrten des Rettungsdienstes.

Eine Straßenseite (von Neue Straße kommend) für Parken mit Parkscheibe 2h und die gegenüberliegende Seite mit absoluten Haltverbot zu beschildern, wäre daher sinnvoll damit der fließende Verkehr nicht behindert werden kann. 

 

 

Herr Reken stellt Alternativen vor (Siehe Anlage 1, 2). Er wird zur monatlichen Sprechstunde der Straßenverkehrsbehörde fahren um dort die Verkehrsangelegenheiten der Gemeinde vorzustellen. Dementsprechend schlägt er vor den Beschuss an diesem Zeitpunkt zurückzustellen.

Es wird darüber diskutiert, warum in der Max-Reihmann-Str. das Parken auf zwei Stunden begrenzt werden soll. Der Vorschlag, dass das Parken nur noch auf einer Seite erlaubt sein soll findet Zustimmung.

 

Herr Reken gibt zu bedenken, dass der ganze Ort, nicht nur eine einzelne Straße betrachtet werden sollte.

 

Herr Scheibe schlägt vor im ganzen Ort Altenkirchen die Geschwindigkeitsbegrenzung 30 zu diskutieren.

 

Die Beschlussvorlage wird einstimmig in den Bauausschuss verwiesen.

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Anlagen zur Vorlage

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