14.10.2025 - 6.7 Ausschreibung zu Planungsleistungen zum BV: "Ne...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.7
- Datum:
- Di., 14.10.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:02
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Anne Weber
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Protokoll
Die Gemeinde Putgarten plant den Neubau einer Garage für die FFW im Ortsteil Fernlüttkevitz. Hierfür stehen 2 Grundstücke zur Auswahl, sodass es einer Festlegung der Gemeinde Putgarten über den konkreten Standort der Garage für die Ausschreibung der Planungsleistungen bedarf.
Die Gemeinde Putgarten hat zu entscheiden, auf welchem der nachfolgend bezeichneten Grundstücke der Neubau der Garage erfolgen soll unter Berücksichtigung folgender Hinweise:
- Grundstück – Gemarkung Fernlüttkevitz, Flur 3, Flurstück 52
Hinweise:
- Lage des Grundstücks im Innenbereich nach § 34 BauGB
- Einordnung des Gebietes nach einer Gerichtsentscheidung aus dem Jahre 2020 als reines Wohngebiet nach § 3 BauNVO
- Prüfung der Zulässigkeit nach § 34 BauGB i.V.m § 3 BauNVO
- Beachtung der Voraussetzung für die Zulässigkeit von Garagen nach § 12 BauNVO
Vorteil:
- zentrale Lage
- Erschließungsstraße vorhanden (keine zusätzlichen Kosten)
- Grundstück – Gemarkung Fernlüttkevitz, Flur 3, Flurstück 21/19
Hinweise:
- Lage des Grundstücks im B-Plan Nr. 17 „Wohngebiet Fernlüttkevitz“ Putgarten (Erstaufstellung)
- Prüfung der Zulässigkeit nach § 30 (1) BauGB i.V.m. den Festsetzungen des B-Planes Nr. 17
- Festsetzung des Gebietes als allgemeines Wohngebiet nach § 4 BauNVO
- Beachtung der Voraussetzung für die Zulässigkeit von Garagen nach § 12 BauNVO
Nachteile:
- Lage am Rand des Ortsteils Fernlüttkevitz
- Notwendigkeit des Baus einer Erschließungsstraße – Entstehung zusätzlicher Kosten
- Verlust eines Baugrundstücks mit einer Größe von 1.722 m2 – Verlust der Möglichkeit des Verkaufs des Grundstücks und der Kaufpreiseinnahmen
Nach Festlegung des konkreten Standortes für den Neubau der Garage erfolgt die Klärung der Zulässigkeit des Bauvorhabens bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Vorpommern-Rügen.
Nach erfolgter Diskussion stellt Frau Bürgermeisterin den Antrag für das Flurstück 52 abzustimmen.
Dieser Antrag wird mit 5 Ja-Stimmen und einer Gegenstimme angenommen.
Beschluss
Beschluss:
Die Gemeinde Putgarten beschließt, das Grundstück 52, Gemarkung Fernlüttkevitz, Flur 3 als Standort für den Neubau der Garage für die FFW festzulegen.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Putgarten beauftragt das Amt- Nord- Rügen eine Markterkundung der notwendigen Planungsleistungen durchzuführen und als Direktauftrag und an das wirtschaftlichste Unternehmen zu vergeben.
