14.10.2025 - 6.1 Grundsatzbeschluss über den Antrag des Wasserst...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Protokoll

Mit Schreiben vom 04.08.2025 stellte das WSA Ostsee einen Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 (Anlage 1).

 

Das WSA Ostsee benötigt zur Erfüllung seiner gesetzlichen Aufgaben eine Landradaranlage auf dem Kap Arkona, das den optimalen Standort für diese Anlage bietet.

 

Es handelt sich dabei um ein ca.35 Meter hohes Turmbauwerk aus Stahl sowie ein eingeschossiges Schalthaus.

 

Mit dem Antrag hat das WSA Ostsee einen Lageplan sowie Ansichten zur Verfügung gestellt (Anlage 2).

 

Da der gewünschte Standort in einer ausgewiesenen Grünfläche liegt, wäre eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Putgarten hat in seiner Sitzung am 23.09.2025 über den Antrag beraten und steht dem Vorhaben positiv gegenüber. Die Amtsverwaltung wird aufgefordert, eine zustimmende Beschlussvorlage vorzubereiten.

 

Frau Zimmermann und Herr Thumann erläutern das Bauvorhaben und die technischen Details. Es wird darauf verwiesen, dass das WSA mit der Telekom in Verbindung steht. Es wird nur einen Mastneubau auf Arkona geben. Der alte Mobilfunkmast wir dann rückgebaut.

 

Herr Strasen versichern auf Nachfrage der FFW, dass es mit Inbetriebnahme auch eine Einweisung für die FFW Putgarten geben wird.

 

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Beschluss

Beschluss:

 

  1. Die Gemeinde Putgarten befürwortet grundsätzlich die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Kap Arkona“ zur Schaffung von Baurecht für die Errichtung einer Landradaranlage durch das WSA Ostsee.
  2. Die Kosten der Planung sind vom Antragsteller zu übernehmen.
  3. Das Amt Nord-Rügen wird beauftragt, Honorarangebote für die erforderliche Planung einzuholen und einen städtebaulichen Vorvertrag vorzubereiten, welcher die Kostenübernahme durch den Antragsteller regelt.
  4. Der Grundsatzbeschluss ersetzt nicht das sich anschließende Bauleitplanverfahren.

 

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 6

5

0

1

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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Anlagen zur Vorlage