05.11.2025 - 5.3 Grundsatzbeschluss zur Aufstellung von Verkehrs...

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Protokoll

Die Max-Reimann-Straße in Altenkirchen ist beidseitig befahrbar und das Parken ist auf beiden Seiten erlaubt.

Parken auf beiden Seiten PKWs, kommt es zu Problemen im Fließverkehr. Des Weiteren kommt es beim beparken beider Seiten zu Verzögerung z.Bsp. bei Einsatzfahrten des Rettungsdienstes.

Eine Straßenseite (von Neue Straße kommend) für Parken mit Parkscheibe 2h und die gegenüberliegende Seite mit absoluten Haltverbot zu beschildern, wäre daher sinnvoll damit der fließende Verkehr nicht behindert werden kann. 

 

Nach kurzer Diskussion stimmen die Mitglieder einstimmig dafür, dass diese Beschlussvorlage vertagt wird.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://nordruegen.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=23203&selfaction=print