17.02.2026 - 6.3 Grundsatzbeschluss zur Einführung eines kostenf...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Protokoll

Die Gemeinden Glowe, Breege und Lohme nutzen seit einigen bzw. einem Jahr das Angebot der Verkehrsgesellschaft Vorpommern-Rügen (VVR) des kostenfreien ÖPNV für Inhaber der Kurkarten und Einwohner.

 

Berechnet werden die Kosten auf der Grundlage der bisherigen Einnahmen der jeweiligen Einsteigepunkte. Finanziert werden sie über die Kurabgabe für die Kurkarteninhaber und aus kommunalen Mitteln für die Einwohner.

 

Das heißt, die Kosten werden als Aufwand in die Kalkulation der Kurabgabe aufgenommen und die Gemeinde zahlt, so wie für alle anderen Nutzungen touristischer Einrichtungen, auch ihren Einwohneranteil.

 

Nach Aussage der VVR werden auf der Grundlage einer ersten Analyse mit nicht mehr als 20.000 € Kosten gerechnet. Nach der Kalkulation der Kurabgabe beträgt der Einwohneranteil für die Nutzung der touristischen Einrichtungen 20 %. Die Gemeinde müsste somit max. 4.000 € für ihren Einwohneranteil aus dem kommunalen Haushalt finanzieren.

 

Diese freiwillige Leistung kommt allen Einwohner zu Gute und nicht, wie üblicherweise nur einem Teil der Einwohner (Vereine, Senioren, Kinder).

Auf Grund der Programmierung des Programmes für die Kurabgabe ist eine unterjährige Änderung der Kurabgabesätze nicht möglich. Die Finanzierung des kostenlosen ÖPNV erfolgt im Jahr 2026 aus den Überschüssen des Produktes 575 – Tourismus. Die Kalkulation der Kurabgabe auf der Basis der Vertragsdaten für die Folgejahre erfolgt durch die Amtsverwaltung bis September 2026, so dass dann ab 2027 die Kurabgabesätze entsprechend geändert aufgenommen werden können und die Refinanzierung des Aufwandes für den kostenlosen ÖPNV über die Einnahmen aus Kurabgaben gedeckt werden kann.

 

Die Gemeindevertreter möchten die Kosten und die Nutzerzahlen prüfen können, die VVR sollte die Zahlen belegen.

 

Die Bürgermeisterin stellt fest, dass angedacht ist, dieses Angebot für ganz Wittow bereit zu halten.

 

Es wird festgestellt, dass ein Teil der Einwohner das Angebot nicht nutzen können wird, z.B. Varnkevitz wird nicht erreicht.

 

Es wird die Frage nach der engen Terminkette gestellt; Frau Möbius erklärt, dass das Angebot zur Saison umgesetzt werden soll. Die Laufzeit soll 5 Jahre ab 2026 betragen. Putgarten ist die kleinste Gemeinde, der Nutzen für die Einwohner wird hier nicht so hoch sein. Aber generell ist ein einheitliches Angebot auf Wittow wünschenswert.

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Verwaltung des Amtes Nord-Rügen wird beauftragt:

  1. Bei der Verkehrsgesellschaft Vorpommern-Rügen ein konkretes Kosten- und Vertragsangebot einzuholen.
  2. Auf der Grundlage des Kostenangebotes die Kurabgabe neu zu kalkulieren.
  3. Der Vertrag ist der Gemeindevertretung bis spätestens 31.03.2026 zur Beschlussfassung vorzulegen.
  4. Die Neukalkulation der Kurabgabe ist nebst einer eventuell erforderlichen Änderung der Satzung über die Erhebung der Kurabgabe in der Gemeinde Putgarten zum 30.09.2026 zu erstellen.

 

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Abstimmungsergebnis

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 6

6

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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