05.12.2019 - 6.6 Aufhebung des Beschlusses "Beitritt der Gemeind...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Protokoll

Mit Beschluss vom 12.05.2016 hat die Gemeinde Dranske ihren Beitritt zum öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Erweiterung des Aufgabenbereiches des Zwar -Sparte sonstige Infrastruktur- beschlossen. Grund des Beitritts war die Aufgabenerweiterung des Zwar zur Verwirklichung des Breitbandausbaus in den entsprechenden Gemeinden. Es sollten die Ortslagen Gramtitz, Kuhle, Banz, Starrvitz, Nonnevitz und Lancken im Gesamtausbau mit einem Breitbandnetz erschlossen werden. Der Zwar war für die Bereitstellung der passiven Infrastruktur und die zukünftige Betreibung und Dienstelieferung des Telekommunikationsnetzes verantwortlich, entsprechende Pachtverträge waren abzuschließen. Laut Vertrag erhebt der Zwar für diese Sparte eine entsprechende Verbandsumlage. Diese wird durch die Verbandssatzung gemäß § 21 bestimmt. Gegenüber der Gemeinde Dranske wurde mit Bescheid vom 28.10.2019 eine Umlage in Höhe von  5.860 EUR erhoben. Nach Auffassung des Amtes Nord-Rügen ist diese Umlage rechtlich nicht über den § 21 gedeckt, da die Gemeinde finanziell nur dann beteiligt werden kann, wenn der Zwar keine Gewinne erzielt. Die Gemeinde geht jedoch davon aus, dass durch die geplante Verpachtung der fertiggestellten Anlagen die Investitionen refinanziert werden können. Zudem erfolgte vor Erhebung der Umlagen keine Abstimmung mit der Gemeinde. Außerdem ist fraglich, ob aufgrund des Beitrittsbeschlusses aus dem Jahre 2016 ein Vertragsverhältnis mit dem Zwar überhaupt begründet ist.

 

Der Sachverhalt wird durch Herrn Kuhn verlesen.

 

Herr Dippe erklärt, dass eine rechtliche Prüfung des Vertrages möglich ist. Er erläutert, dass der Zwar nicht nur die Gebiete erschließt, die in der Förderung sind. Bei Gebieten, wo schon 16.000 Mbit anliegen und noch Lücken vorhanden sind, werden durch den Zwar diese geschlossen. Die Fördersummen sind bereits bis zum 31.12.2023 verlängert mit einer Option auf weitere Verlängerung bis 2025. Die Gemeinde sollte den Beschluss nicht aufheben.

 

Herr Kuhn äußert, dass eine Prüfung nicht möglich ist, da es keinen Vertrag zwischen der Gemeinde und dem Zwar gibt.

 

Herr Ahlers entgegnet, dass ein Vertrag auch durch kongluentes Handeln entstehen kann. Er hält es für bedenklich, jetzt auszusteigen. Die URAB fordert die Teilmitfinanzierung durch die Gemeinden – die Gelder werden dann zurückerstattet – also handelt es sich nur um eine Zwischenfinanzierung.

 

Frau Krausche hält es für wichtig, durch einen Vertreter vom Zwar ausführlich über diese Maßnahme informiert zu werden.

 

Herr Kuhn erklärt anhand einer Tabelle, wie sich die Umlagen in den nächsten Jahren steigern werden. Dr. Eckhardt ist der Meinung, dass ohne Vertrag kein Geld gezahlt werden kann.

 

Herr Ahlers stellt den Antrag, den Beschluss von der Tagesordnung zu nehmen und im Januar bzw. Februar 2020 zur nächsten GV-Sitzung einen Vertreter des Zweckverbandes einzuladen.

 

Es wurde abgestimmt. Der Antrag von Herrn Ahlers hat keine Mehrheit gefunden.

 

Es wird die Frage aufgeworfen, ob man als Gemeinde wieder eintreten kann.

 

Herr Kuhn äußert, dass dieser Beschluss unbedingt gefasst werden sollte, um den Zwar zu zwingen, an die Gemeinde heranzutreten und Erklärungen zu geben

 

 

Reduzieren

Beschluss

Beschluss:

 

Der Beschluss der Gemeinde Dranske Nr. 019.6.15-191/16 vom 12.05.2016 wird aufgehoben. Damit tritt die Gemeinde Dranske aus der Sparte sonstige Infrastruktur des Zwar aus. Der Zwar ist umgehend von diesem Beschluss zu informieren, so dass die Verbandssatzung entsprechend geändert und rechtswirksam öffentlich bekannt gemacht werden kann

Reduzieren

Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 11

7

3

1

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://nordruegen.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=2545&selfaction=print