18.12.2019 - 6.1 Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur 9. vere...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Datum:
- Mi., 18.12.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauleitplanung
- Bearbeiter:
- Birgit Riedel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Protokoll
Die Gemeinde Glowe hat am 3.4.2019 den Beschluss Nr. 030.6.24-294/19 über die 9. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr.11 „Ferien- und Freizeitpark Glowe“ gefasst.
Ziel der Planänderung ist es, im Bereich der im Ursprungsbebauungsplan von 2004 festgesetzten Infrastrukturmaßnahmen (Läden und Restaurants) dort eine Rezeption mit Betreiber- und Mitarbeiterwohnung sowie Wohn- und Ferienhäuser zuzulassen. Der Beschluss wurde vom 10.4.2019 bis 26.4.2019 ortsüblich in den Schaukästen der Gemeinde sowie auf der Homepage des Amtes Nord-Rügen bekannt gemacht. Nach Ausfertigung des städtebaulichen Vorvertrages (Beschluss-Nr. 030-6-24-304/19 vom 3.4.2019) wurde die Planung beauftragt (Beschluss-Nr. 030.6.24-305 vom 3.4.2019). Nunmehr liegt der entsprechend des Aufstellungsbeschlusses vom Planungsbüro erarbeitete Planentwurf vor, der von der Gemeinde zu billigen ist.
Hinweis: auf S.3 unter 1.1. L 29 durch L30 ersetzen!
Beschluss
Beschluss:
1. Der Entwurf der 9. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Ferien- und Freizeitpark Glowe“ , aufgestellt nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren ohne Umweltbericht, und der Entwurf der Begründung werden gebilligt.
2. Die Entwürfe des Planes und der Begründung sind nach § 13 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die betroffenen Behörden sind von der Auslegung zu benachrichtigen und gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. Die Planung ist anzuzeigen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,2 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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