17.12.2019 - 6.6 Bevollmächtigung der Bürgermeisterin zur Beschl...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Protokoll

Gemäß § 71 KV M-V vertritt die Bürgermeisterin die Gemeinde Altenkirchen in der Altenkirchener Wohnungsbau AG. Damit die Bürgermeisterin in der Hauptversammlung der Bilanz für das Jahr 2018 ihre Zustimmung erteilen kann, benötigt sie die Vollmacht der Gemeindevertretung.

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Altenkirchen beschließt, dass die Bürgermeisterin, Frau Jutta Sill, beauftragt wird, die bereits geprüfte und testierte und durch den Aufsichtsrat der Altenkirchener Wohnungsbau AG bestätigte  Bilanz 2018

 

mit einer Bilanzsumme von                                              1.166.696,60 EUR

und einem Jahresverlust nach Steuern und
Abschreibung in Höhe von                                                    55.657,40 EUR,

der dem Verlustvortrag aus 2017 in Höhe von                     1.494.470,95 EUR

 

zu verrechnen ist, für das Wirtschaftsjahr 2018 zu bestätigen und die Bestätigung in der nächsten Hauptversammlung der Gesellschaft zum Beschluss der Hauptversammlung zu erklären.

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 8

8

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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