26.06.2019 - 13 Abwägungs- und Feststellungsbeschluss über die ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 13
- Datum:
- Mi., 26.06.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Birgit Riedel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Gemeinde Sagard hat am 31.1.2018 den Beschluss-Nr. 078.6.29-274/18 über die Aufstellung der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Sagard für den Bereich des Hertha-Hofes in Promoisel gefasst. Der Beschluss wurde vom 16.2.2018 bis 6.3.2018 ortsüblich bekannt gemacht. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB fand durch öffentliche Auslegung der Planunterlagen im Amt Nord-Rügen und im Internet unter www.b-planpool.de in der Zeit vom 5.3.2018 bis 16.4.2018 statt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde vom 16.2.2018 bis 6.3.2018 ortsüblich durch Aushang in den Schaukästen der Gemeinde sowie ergänzend auf der homepage des Amtes Nord-Rügen bekannt gemacht. Die Planung wurde mit Schreiben vom 19.2.2018 angezeigt. Die von der Planänderung betroffenen Behörden wurden mit Schreiben vom 9.2.2018 frühzeitig gem. § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt. Die im Rahmen der Beteiligungen nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen wurden am 20.02.2019 abgewogen, die Entwurfsunterlagen mit dem Umweltbericht gebilligt und zur öffentliche Auslegung bestimmt.
Der Entwurf der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes mit der Begründung und dem Umweltbericht sowie umweltrelevante Stellungnahmen haben in der Zeit vom 25.3.2019 bis zum 30.4.2019 öffentlich im Amt Nord-Rügen und im Internet ausgelegen. Die Bekanntmachung der Auslegung wurde vom 6.3.2019 bis 27.3.2019 in den Schaukästen der Gemeinde, auf der homepage des Amtes Nord-Rügen und im Internet unter www.b-planpool.de veröffentlicht. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 28.2.2019 über das Ergebnis der Abwägung und die öffentliche Auslegung informiert und gem. § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt. Mit der Abwägung der erneut eingegangenen Stellungnahmen und den Beschluss über die Planunterlagen ist das Planverfahren beendet.12
Beschluss
Beschluss:
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Sagard für den Bereich des Hertha-Hofes in Promoisel vorgebrachten Hinweise und Anregungen von Bürgern sowie die Stellungnahmen der von der Planung berührten Behörden und Nachbargemeinden hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft (siehe auch ausführliche Begründung in der Anlage): Von 16 berührten beteiligten Behörden und 3 Nachbargemeinden haben 5 Behörden und eine Nachbargemeinde erneut eine Stellungnahme abgegeben. Von Bürgern gingen keine Stellungnahmen ein (ausführliche Begründung in der Anlage).
a) berücksichtigt werden Hinweise und Anregungen von:
- Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Rügen
b) teilweise berücksichtigt werden Hinweise und Anregungen von:
- Landkreis Vorpommern-Rügen
c) folgende Behörden/Nachbargemeinden hatten keine Hinweise und Anregungen zur
Planung:
- Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern
- IHK Rostock
- Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V
- Stadt Sassnitz
2. Das Bauamt Nord-Rügen wird beauftragt die Behörden, die Hinweise und Anregungen gegeben haben, unter Angabe von Gründen von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen.
3. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sagard beschließt die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Sagard betreffend den Bereich des Hertha-Hofes in Promoisel.
4. Die Begründung mit dem Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung nach § 6 Abs. 5 BauGB werden gebilligt.
5. Das Bauamt Nord-Rügen wird beauftragt, die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Genehmigung einzureichen. Die Bekanntmachung der Genehmigung ist alsdann mit dem Flächennutzungsplan und mit der Begründung und dem Umweltbericht sowie der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB ortsüblich gem. § 10 Abs. 3 BauGB und der Hauptsatzung der Gemeinde Sagard bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung, Umweltbericht und zusammenfassender Erklärung und die dem Plan zugrunde liegenden Vorschriften während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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4,2 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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3
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(wie Dokument)
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18,5 MB
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