30.01.2020 - 6.5 Förderung von Anwendern des AVS - Meldescheins
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.5
- Datum:
- Do., 30.01.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Christine Meinert
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Protokoll
Die Gemeinde hatte sich bereits dazu entschlossen, Schnittstellen der Vermieter zu AVS zu fördern. Eine einmalige Kostenbeteiligung nutzt aber vielen Anwendern nichts, die monatliche Beträge für die Schnittstellen ihrer Buchhaltungssoftware bezahlen müssen. Der Beschluss zur einmaligen Kostenbeteiligung wird deshalb aufgehoben.
Dieser Beschluss wurde eingehend im Tagesordnungspunkt 6.4 diskutiert. Es kommt zur Abstimmung.
Beschluss
Beschluss:
Den Beherbergern, welche die Übermittlung und Abrechnung der Kurabgabe auf elektronischem Weg über eine Schnittstelle zu AVS vornehmen, wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 2 % des abgerechneten Kurbeitrages gewährt.
Bei Erteilung einer Ermächtigung der Gemeinde zum Einzug der Kurabgabe vom Konto des Beherbergers (Einzugsermächtigung) erhöht sich die Aufwandsentschädigung auf 2,5 % des abgerechneten Kurbeitrages.