06.02.2020 - 6.3 Feststellung des Jahresabschlusses für das Haus...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Protokoll

Herr Mielke übernimmt die Leitung der Sitzung von Frau Hasselberg.

 

Die Gemeinde Glowe hat gemäß § 60 KV M-V für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Die Prüfung des Jahresabschlusses obliegt gemäß § 1 Abs. 1,2 und 4 KPG M-V dem Rechnungsprüfungsauschuss. Die Gemeinde kann sich als amtsangehörige Gemeinde stattdessen des Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes bedienen. Nach § 5 Abs. 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Glowe, übernimmt der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Nord-Rügen die Aufgaben des Rechnungsprüfungsausschusses. Hierzu hat er sich der NKHR-Beratung UG als sachverständigen Dritten bedient (§ 1 Abs. 5 Satz 2 KPG).

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Nord-Rügen hat auf seiner Sitzung am 16.01.2020 den Jahresabschluss zum 31.12.2015 der Gemeinde Glowe geprüft und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

Er empfiehlt der Gemeindevertretung den geprüften Jahresabschluss 2014 in der Fassung vom 15.11.2019 festzustellen.

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Glowe folgt der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses und stellt den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2015 der Gemeinde Glowe in der vorliegenden Fassung vom 15.11.2019 fest.

 

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 9

9

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://nordruegen.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=3416&selfaction=print