25.02.2020 - 6.2 Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Protokoll

Die Gemeindevertretung berät folgende Veränderungen der Satzung:

Der Zeitraum der Hauptsaison wird wie folgt festgelegt: 01.05.-31.10. des jeweiligen Jahres, daraus ergibt sich der Zeitraum der Nebensaison vom 01.11.-30.04.

 

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig ohne Enthaltungen über die Einarbeitung der Änderung.

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Beschlussfassung mit den vorher genannten Änderungen.

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg–Vorpommern (KV M-V) vom 13.Juli 2011 (GVOBl. M-V S.777) und der §§ 1, 2, 11 und 17 des Kommunalabgabengesetzes (KAG M-V) i.d.F.d.Bek. vom 12. April 2005 (GVOBl. M-V Nr.7 S.146), zul. Geänd. durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. Juli 2011 (GVOBl. S.777, 833) wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Putgarten die beigefügte erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Putgarten vom 26. Dezember 2018 beschlossen.

 

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 7

7

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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Anlagen zur Vorlage