25.02.2020 - 6.9 Übertragung von Mitteln aus dem Haushaltsjahr 2...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Protokoll

Gemäß § 45(5) KV M-V gilt die Haushaltssatzung für ein Haushaltsjahr. Da der Haushaltsplan auf Grund der Bestimmungen des § 1 der Haushaltssatzung Bestandteil der Haushaltssatzung ist, gelten die Ermächtigungen des Planes auch nur bis zum 31.12. des entsprechenden Jahres. Dieses gilt auch bei einer nach § 45(2) KV M-V zulässigen Haushaltssatzung für zwei Jahre, weil die Festsetzungen auch dort nach Jahren getrennt ist.

Gemäß § 15(3) S. 3 GemHVO-Doppik bleiben die Ermächtigungen für Investitionen nur bis zum Ende des Haushaltsfolgejahres verfügbar, wenn mit der Maßnahme noch nicht im Veranschlagungsjahr begonnen wurde.

Für die Übertragung ist eine förmliche Entscheidung der Gemeinde notwendig.

Die Mittel für die Maßnahme "Bau Feuerlöschteich" betragen 60.000 € und werden in voller Höhe von 2019 nach 2020 übertragen, gelten dann aber nur für dieses eine Haushaltsjahr. - PSK 126000.78512000

Die Mittel für die Beschaffung einer Tragkraftspritze für die Feuerwehr betragen 8.000 € und werden in voller Höhe von 2019 nach 2020 übertragen, gelten dann aber auch in diesem Fall nur für dieses eine Haushaltsjahr. - PSK 126000.78560000

Die Mittel für eine Strom-/ Wassersäule betragen 4.000 € und werden in voller Höhe von 2019 nach 2020 übertragen und gelten auch in diesem Fall nur für dieses eine Haushaltsjahr. - PSK 114010.78532000

Die Übertragungen verschlechtern in 2020 den Saldo des Finanzhaushaltes, stellen hier dann aber die benötigten Mittel zur Verfügung.

 

 

Herr Hippe fragt an dieser Stelle um welchen Feuerlöschteich es geht.

Da dieser Vorgang aus der vorherigen Legislaturperiode ist, hat er keine Kenntnis davon.

Frau Möbius erklärt, dass es hierbei um die Löschwasserversorgung geht die zur Verfügung gestellt werden muss. Als Ersatz für einen Feuerlöschteich sollten zwei Tanks eingebaut werden. Die Kosten betragen ca. 120.000,00 €. Da diese Verpflichtung die Gemeinde betrifft können die Kosten nicht Herrn Kaiser auferlegt werden. Das Problem ist, dass es im B-Plan als Feuerlöschteich ausgewiesen ist.

Herr Mader fragt, ob man nicht die alte Klärgrube dafür nutzen kann.

Frau Möbius: die Klärgrube hat nicht das nötige Fassungsvermögen

 

Das Amt soll bitte nochmal die Größe der Tanks zuarbeiten, Herr Mader möchte zur nächsten Sitzung wissen wieviel Liter Löschwasser benötigt werden.

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Putgarten beschließt die Übertragungen der Mittel in voller Höhe vom Haushaltsjahr 2019 nach 2020.

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 7

7

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V