04.03.2020 - 6.14 Beschluss über die Beantragung der zulässigen H...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.14
- Datum:
- Mi., 04.03.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürgeramt
- Bearbeiter:
- Maik Schumacher
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Protokoll
Auf Anliegen der Leiterin der Pflegeeinrichtung, wurde die Möglichkeit zur Einrichtung einer reduzierten Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h, im Bereich der Tagespflege in der Schulstraße erfragt.
Nach Prüfung der rechtlichen Grundlagen, bestünde die Möglichkeit einen solchen Antrag bei der Unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Vorpommern-Rügen zu stellen, da gemäß der Kommentierung des § 39 der Straßenverkehrsordnung (StVO) zum Verkehrszeichen 274 die Geschwindigkeit im unmittelbaren Bereich von an Straßen gelegenen Alten- und Pflegeheimen in der Regel auf Tempo 30 km/h zu beschränken ist.
Da es sich hier um eine Tagespflege handelt, empfiehlt es sich, die Geschwindigkeit zeitlich zu begrenzen.
Eine Beschilderung des Verkehrszeichens 274-30 - zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h mit dem Zusatzzeichen 1040-30 - zeitliche Beschränkung von 8-18 Uhr wäre eine denkbare Variante bei der Unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Vorpommern-Rügen zu beantragen.
Es wird nachfolgender geänderter Beschluss gefasst.
Beschluss
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Sagard beschließt, das Amt Nord-Rügen zu beauftragen, einen Antrag auf Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h mit einer zeitlichen Begrenzugn von 7 - 18 Uhr in der Schulstraße, im Bereich vom Edeka bis zur Apotheke bei der Unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Vorpommern-Rügen zu stellen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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