04.03.2020 - 6.12 Abwägungs- und Satzungsbeschluss zum Bebauungsp...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Protokoll

Die Gemeinde Sagard hat am 21.8.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 24 "Quatzendorfer Weg“ gem. § 13 a als Bebauungsplan der Innenentwicklung beschlossen. Der Beschluss wurde vom 5.9.2019 bis 26.9.2019 ortsüblich und auf der Homepage des Amtes Nord-Rügen bekannt gemacht. Die Gemeinde hat am 21.8.2019 die Entwurfsunterlagen gebilligt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand vom 23.9.2019 bis 11.10.2019 durch öffentliche Auslegung der Planunterlagen im Amt Nord-Rügen und im Internet unter www.b-planpool.de statt. Die Bekanntmachung erfolgte ortsüblich und auf der Homepage des Amtes Nord-Rügen vom 5.9.2019 bis 26.9.2019. Die Träger öffentlicher Belang wurden mit Schreiben vom 25.9.2019 beteiligt, die Planung wurde angezeigt. Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen gem. § 3 Abs. 2 BauGB fand vom 16.10.2019 bis 19.11.2019 im Amt Nord-Rügen und im Internet unter www.b-planpool.de statt. Die Bekanntmachung erfolgte ortsüblich in den Schaukästen, auf der Homepage des Amtes Nord-Rügen und im Internet unter www.b-planpool.de vom 26.9.2019 bis 21.10.2019.  Mit der Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und dem Satzungsbeschluss ist das Planverfahren abgeschlossen.

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Hinweise und Anregungen von Bürgern sowie die Stellungnahmen der von der Planung berührten Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB und Nachbargemeinden zum Bebauungsplan Nr. 24 „Quatzendorfer Weg" in Sagard als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft: Von 13 mit der Planung beteiligten Behörden und 4 Nachbargemeinden haben 10 Behörden und 3 Nachbargemeinden eine Stellungnahme abgegeben. Von Bürgern gingen keine Stellungnahmen ein (ausführliche Abwägungsentscheidung in der Anlage).        

                      

berücksichtigt werden Hinweise und Anregungen von:

  • Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Rügen
  • Landesforst MV        

 

teilweise berücksichtigt werden Hinweise und Anregungen von:

  • Landkreis Vorpommern-Rügen
  • Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie MV 

  

      

folgende Behörden/Nachbargemeinden hatten keine Hinweise und Anregungen zur Planung:   

  •  Wasser- und Bodenverband Rügen   
  • Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern   
  • IHK zu Rostock
  • EWE
  • Deutsche Telekom
  • Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern
  • Gemeinde Lohme   
  • Gemeinde Glowe
  • Stadt Sassnitz

 

Das Bauamt Nord-Rügen wird beauftragt die Behörden, die Hinweise und Anregungen gegeben haben, unter Angabe von Gründen von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen.

  

Aufgrund des § 10 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) beschließt die Gemeindevertretung Sagard den Bebauungsplan Nr. 24 „Quatzendorfer Weg“  für einen Bereich westlich des Quatzendorfer Weges am Ortsausgang von Sagard Richtung Quatzendorf bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung. Die festgesetzten örtlichen Bauvorschriften werden nach § 86 Landesbauordnung MV (LBauO MV) zuletzt geändert durch das zweite Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern vom 5. Juli 2018 (GVOBl.MV  S. 221) beschlossen.

    

Die Begründung wird gebilligt.

    

Das Bauamt Nord-Rügen wird beauftragt, den Bebauungsplan Nr. 24 „Quatzendorfer Weg“ mit der Begründung ortsüblich gem. § 10 Abs. 3 BauGB und der Hauptsatzung der Gemeinde Sagard bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung und die dem B-Plan zugrunde liegenden Vorschriften während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

    

   Gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB wird der Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung an die Darstellung des B-Planes Nr. 24 angepasst.

 

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 12

12

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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Anlagen zur Vorlage