27.02.2020 - 6.1 1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung

Beschluss:
abgelehnt
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Protokoll

In der konstituierenden Sitzung lag ein Antrag des Amtsausschussmitgliedes Frau von Buddenbrock zur Änderung der Hauptsatzung vor. Da es hierzu von Seiten der Ausschussmitglieder noch Klärungsbedarf gab, wurde entschieden, diese Satzungsänderung nach Prüfung durch das Amt in der nächsten Sitzung anzugehen.

 

Dies ist erfolgt und die Änderungssatzung wurde entsprechend vorbereitet. Die Änderung stellt nun gesondert dar, über welche Wertgrenzen die Amtsvorsteherin nach § 134 in Verbindung mit § 22 und über welche Wertgrenzen die Amtsvorsteherin im Übrigen entscheiden darf.

 

Herr Kuhn beantragt, unter Abs. 2 Ziffer 1 die Wertgrenzen nicht wie von Frau von Buddenbrock beantragt auf 5.000 € und 1.500 € festzusetzen, sondern so bei in der jetzigen Satzung auf 10.000 € und 2.000 €.

 

Abstimmung über den Antrag von Herrn Kuhn:

Änderung der Wertgrenzen in Abs. 2 Ziffer 1 von 5.000 € auf 10.000 € und von 1.500 € auf 2.000 €

 

9 Stimmen dafür 0 Gegenstimmen  0 Enthaltungen

 

Die Amtsausschussmitglieder diskutieren die Notwendigkeit der Änderung der Hauptsatzung. Im Ergebnis sind sich die Ausschussmitglieder einig, dass mit der Hauptsatzung in der bestehenden Form gut gearbeitet werden kann.

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Amtsausschuss des Amtes Nord-Rügen beschließt die beigefügte 1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung des Amtes Nord-Rügen (beschlossen am 8. August 2019).

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 9

0

9

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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Anlagen zur Vorlage