11.03.2020 - 6.7 Feststellung des Jahresabschlusses für das SSV ...

Beschluss:
vertagt
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Protokoll

Die Gemeinde Lohme hat für das Städtebauliche Sondervermögen gemäß § 60 KV M-V für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Die Prüfung des Jahresabschlusses obliegt gemäß § 1 Abs. 1,2 und 4 KPG M-V dem Rechnungsprüfungssauschuss. Die Gemeinde kann sich als amtsangehörige Gemeinde stattdessen des Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes bedienen. Nach § 5 Abs. 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Lohme, übernimmt der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Nord-Rügen die Aufgaben des Rechnungsprüfungsausschusses. Hierzu hat er sich der NKHR-Beratung UG als sachverständigen Dritten bedient (§ 1 Abs. 5 Satz 2 KPG).

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Nord-Rügen hat auf seiner Sitzung am 16.01.2020 den Jahresabschluss zum 31.12.2015 des Städtebaulichen Sondervermögens der Gemeinde Lohme geprüft und einen eingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

Er empfiehlt der Gemeindevertretung den geprüften Jahresabschluss 2015 in der Fassung vom 15.11.2019 festzustellen.

 

Zu dieser Beschlussvorlage kann keine Entscheidung getroffen werden, sie soll zwecks Klärung der Frage, aus welchen Gründen hier nur ein „eingeschränkter Bestätigungsvermerk“ erteilt wurde. Das Amt Nord-Rügen möge die Hintergründe verständlich darlegen

 

Die Zurückstellung wurde einstimmig ohne Enthaltungen beschlossen.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://nordruegen.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=3848&selfaction=print