12.05.2020 - 5.2 Abwägungs- und Satzungsbeschluss zur 4. vereinf...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.2
- Datum:
- Di., 12.05.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauleitplanung
- Bearbeiter:
- Birgit Riedel
Protokoll
Die Gemeinde Dranske hat am 5.12.2019 den Aufstellungsbeschluss Nr. 019.07.046/19 über die 4. vereinfachte Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 1 "Feriendorf Bakenberg" gefasst. Der Beschluss wurde ortsüblich in den Schaukästen und auf der Homepage des Amtes Nord-Rügen vom 2.1.2020 bis 17.1.2020 bekannt gemacht. Auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde aufgrund der Geringfügigkeit der Planänderung mit Beschluss vom 5.12.2019 verzichtet. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 30.12.2019 beteiligt; die Planung wurde angezeigt. Die öffentliche Auslegung fand vom 20.1.2020 bis 21.02.2020 durch öffentliche Auslegung der Planunterlagen im Amt Nord-Rügen und im Internet unter www.b-planpool.de statt. Die Bekanntmachung erfolgte vom 2.1.2020 bis 17.1.2020 ortsüblich in den Schaukästen sowie auf der Homepage des Amtes Nord-Rügen und im Internet unter www.b-planpool.de. Die eingegangenen Stellungnahmen müssen abgewogen werden. Mit dem Satzungsbeschluss ist das Planverfahren abgeschlossen.
Sachverhalt und Beschlussvorlage werden verlesen. Es gibt keine Fragen.
Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgende Beschlussfassung.
Beschluss
Beschlussvorschlag:
1. Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Hinweise und Anregungen von Bürgern sowie die Stellungnahmen der von der Planung berührten Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB und Nachbargemeinden zur 4.vereinfachten Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 1 "Feriendorf Bakenberg" hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft: Von 2 von der Planänderung berührten Behörden und 2 Nachbargemeinden haben 1 Behörde und 2 Nachbargemeinden eine Stellungnahme abgegeben. Von Bürgern gingen keine Stellungnahmen ein (ausführliche Abwägungsentscheidung in der Anlage).
a) teilweise berücksichtigt werden die Hinweise und Anregungen vom Landkreis Vorpommern-Rügen
b) Die Nachbargemeinden Wiek und Altenkirchen hatten keine Hinweise und Anregungen zur Planung
2. Das Bauamt Nord-Rügen wird beauftragt die Behörden, die Hinweise und Anregungen gegeben haben, unter Angabe von Gründen von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen.
3. Aufgrund des § 10 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) beschließt die Gemeindevertretung Dranske die 4. vereinfachte Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 1 "Feriendorf Bakenberg" für einen Teilbereich im Süden der Erschließungsstraße im Feriendorf bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.
4. Die Begründung wird gebilligt.
5. Das Bauamt Nord-Rügen wird beauftragt, die 4. vereinfachte Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 1 "Feriendorf Bakenberg" mit der Begründung ortsüblich gem. § 10 Abs. 3 BauGB und der Hauptsatzung der Gemeinde Dranske bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Anlagen zur Vorlage
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