12.05.2020 - 5.3 Beschluss über die Aufstellung der 2. Änderung ...

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Protokoll

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dranske hat in ihrer Sitzung am 12.3.2020 beschlossen, einen Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung des B-Planes Nr. 23 „Hiddenseeblick“ zu fassen. (Beschluss-Nr. 019.07.067/20).

 

Hier erfolgt eine kurze Erläuterung durch den Bauausschussvorsitzenden. Er macht deutlich, dass es sich auch hier um ein ergebnisoffenes Verfahren handelt. Über den Inhalt des  Beschlusses wurde in der letzten Gemeindevertretersitzung gesprochen und darüber abgestimmt.

 

Es findet eine rege Diskussion statt, in der noch einmal dargelegt wird, wie es zu diesem Beschlussvorschlag kam. Einzelne Ausschussmitglieder bzw. Gemeindevertreter stellen ihren Standpunkt dar. Herr Dippe stellt den Antrag auf namentliche Abstimmung.

 

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Beschluss

Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgende Beschlussfassung.

 

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der rechtswirksame Bebauungsplan Nr. 23 „Hiddenseeblick“ soll zum zweiten Mal geändert werden.

      Es werden folgende Planungsziele angestrebt:

  • Der Bebauungsplan soll gegliedert werden. Statt der Ausweisung eines einheitlichen Sondergebietes „Wohnen und Beherbergung“ nach § 11 BauGB soll der Bebauungsplan strukturiert werden. Es sollen Flächen ausschließlich für Wohnbebauung ausgewiesen werden.
  • Die Gebäudelängen sollen auf 18 m begrenzt werden
  • Pultdächer und Staffelgeschosse werden nicht erlaubt.
  1. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

Namentliche Abstimmung

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

Dr. Eckhardt

X

 

 

 

Hr. Marzahn

X

 

 

 

Hr. Dippe

 

X

 

 

Hr. Petermann

X

 

 

 

Hr. Heese

X

 

 

 

Fr. John

 

X

 

 

Hr. Petzold

X

 

 

 

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

7

5

2

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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Anlagen zur Vorlage