20.05.2020 - 5.1 Richtlinie zur Förderung von Trägern und gemein...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Datum:
- Mi., 20.05.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürgeramt
- Bearbeiter:
- Kerstin Clement
Protokoll
In der Sitzung des Sozialausschusses am 21.11.2019 wurde das Amt beauftragt, eine Förderrichtlinie für die Gemeinde Dranske zu erarbeiten. Daraufhin wurde die beiliegende
Richtlinie zur Förderung von Trägern und gemeinnützigen Vereinen im sozialen und kulturellen Bereich in der Gemeinde Dranske erstellt.
Ferner wird darauf verwiesen, dass für das Jahr 2020 keine finanziellen Mittel für mögliche
Anträge in diesem Jahr geplant wurden. Im aktuellen Haushaltsjahr sind nur die jährlichen Zuschüsse an die Kindertagesstätte eingestellt (für Kindertag, Sommerfest, Adventsmarkt..)
Es wird darum gebeten, der Verwaltung mitzuteilen, welche Planansätze künftig für die Förderung berücksichtigt werden sollen bzw. ob derartige Zuschüsse pauschal zu planen sind.
Der Sachverhalt wird verlesen. Die Förderrichtlinie liegt jedem Ausschussmitglied vor. Frau Krausche hatte im Vorfeld an die Ausschussmitglieder 3 Förderrichtlinien verschiedener Orte zur Ansicht und als Beispiel geschickt.
Das Amt Nord-Rügen und der Bürgermeister lehnen diese Vorschläge ab, da einzelne Punkte nicht für Dranske zutreffen. Frau Krausche und Frau Harder betonen, dass diese Richtlinien nicht übernommen werden sollten, sondern wirklich nur als Beispiele zu sehen sind.
Es wird noch einmal kurz darüber diskutiert, was in den Richtlinien enthalten sein sollte (Was ist förderfähig? Welche Vereine sind förderfähig?)
Herr Ahlers stellt klar, dass der vorliegende Vorschlag des Amtes Nord-Rügen kurz, knapp und zielführend formuliert wurde.
In der Diskussion wird weiter festgestellt, dass z. B. die Kita ein Träger im sozialen Bereich ist und damit im Satz 1 der Förderrichtlinie einbezogen ist, ebenso die Jugendfeuerwehr.
Antrag von Frau Harder:
Aufnahme § 1 „Fördergrundsätze“, Pkt 8: Betriebskostenzuschüsse sind nicht förderfähig.
6 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimme 0 Enthaltungen 0 ausgeschlossen
Antrag von Herrn Ahlers:
Aufnahme § 3 „Finanzierungsart und Form der Zuwendung“, Pkt 3: Eine 80/20-Regelung ist anzustreben. In speziellen Einzelfällen kann gesondert entschieden werden.
6 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimme 0 Enthaltungen 0 ausgeschlossen
Nach Einarbeitung der Änderungen empfiehlt der Sozialausschuss diese Richtlinie.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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