27.05.2020 - 4.3 Abwägungs- und Auslegungsbeschluss zum vorhaben...

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Protokoll

Die Gemeindevertretung hat am 21.8.2019 den Beschluss Nr. 078.07.021/19 über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 23 „Camping- und Ferienpark Sagard“ gefasst. Der Beschluss wurde vom 10.9.2019 bis 2.10.2020 ortsüblich bekannt gemacht. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB fand vom 26.9.2020 bis 29.10.2020 durch öffentliche Auslegung der Planunterlagen im Amt Nord-Rügen und im Internet unter www.b-planpool.de statt. Die Bekanntmachung erfolgte ortsüblich in den Schaukästen und auf der Homepage des Amtes Nord-Rügen vom 10.9.2020 bis 2.10.2020. Die Planung wurde angezeigt, die Träger öffentlicher Belange mit Schreiben vom 9.9.2019 gem. § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt.

 

Herr Gromoll hat an dieser Stelle folgenden Hinweis: Man möge bedenken, dass durch dieses Feriengebiet noch mehr Menschen und folglich auch Fahrzeuge nach Sagard kommen. Man kann also davon ausgehen, dass sich an der Kreuzung der nächste Knotenpunkt in Sagard entwickeln wird und zum Problem führen kann.

Man sollte überlegen, ob an der Kreuzung ein Kreisverkehr oder eine Abbiegerspur notwendig/ sinnvoll wären.

Herr Bruhn sieht die Stelle als nicht ganz so brennzlich wie die EDEKA Kreuzung an, allerdings stimmt er Herrn Gromoll zu, mit einer Abbiegerspur könnte Abhilfe geschaffen werden.

 

Der Bauauschuss bittet darum zu prüfen, ob man dem Investor, im Rahmen des städtebaulichen Vertrages, die Kosten für einen Kreisverkehr oder eine Abbiegespur auferlegen kann.

 

Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgende Beschlussfassung:

 

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Beschluss

Beschlussvorschlag:

 

1.      Die während der frühzeitigen Beteiligung der von der Planung betroffenen Behörden und Nachbargemeinden gem. § 4 Abs. 1 BauGB  zum Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 23 „Camping- und Ferienpark Sagard“ vorgebrachten Hinweise und Anregungen hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft: Von 18 von der Planung berührten Behörden und 4 Nachbargemeinden haben 15 Behörden und 3 Nachbargemeinden eine Stellungnahme abgegeben. Von 14 Bürgern gingen Stellungnahmen ein. (ausführliche Abwägungsentscheidung in der Anlage):

 

a)     berücksichtigt werden Hinweise und Anregungen von:

  • Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Rügen
  • Wasser- und Bodenverband Rügen
  • Landesforst, Forstamt Rügen
  • Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern
  • Straßenbauamt Stralsund
  • Deutsche Telekom
  • Landesamt für Kultur- und Denkmalpflege MV
    • Landkreis Vorpommern-Rügen
    • Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie MV

 

b)    teilweise berücksichtigt werden Hinweise und Anregungen von:

  • Bürger 1 (nicht direkt von der Planung betroffen, da in Polkvitz wohnend)
  • Bürger 2 und 3
  • Bürger 4
  • Bürger 5 und 6
  • Bürger 7 bis 14 (Unterschriftensammlung)

 

 

 

c)     folgende Behörden/Nachbargemeinden hatten keine Hinweise und Anregungen zur Planung:

  • Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern
  • Industrie- und Handelskammer zu Rostock
  • Bergamt Stralsund
  • E.dis AG
  • Landesamt für Gesundheit und Soziales MV
  • Landesamt für Innere Verwaltung
  • Amt für Raumordnung und Landesplanung Greifswald
  • Gemeinde Lohme
  • Stadt Sassnitz
  • Gemeinde Glowe

 

 

2.      Das Bauamt Nord-Rügen wird beauftragt die Behörden, die Hinweise und Anregungen gegeben haben, unter Angabe von Gründen von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen.

 

3.      Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 23 „Camping- und Ferienpark Sagard“ der Gemeinde Sagard mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan und der Entwurf der Begründung mit dem Umweltbericht werden gebilligt.

 

4.      Die Entwürfe des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan und der Begründung mit dem Umweltbericht und einem Artenschutzfachbeitrag sowie 2 schalltechnischen Gutachten zum Freizeitlärm und zum Verkehrslärm, einem Kartierbericht zu Brutvögeln, Reptilien und Amphibien und Stellungnahmen mit umweltrelevanten Hinweisen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die betroffenen Behörden sind von der Auslegung zu benachrichtigen.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 7

5

2

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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Anlagen zur Vorlage