27.05.2020 - 4.4 Abwägungs- und Auslegungsbeschluss zur 14. Ände...

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Protokoll

 Die Gemeindevertretung hat am 4.3.2020 den Beschluss Nr. 078.07.091/20 über die Aufstellung der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des  vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 23 „Camping- und Ferienpark Sagard“ gefasst. Der Beschluss wurde vom 14.4.2020 bis 30.4.2020 ortsüblich bekannt gemacht. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB fand vom 30.4.2020 bis 15.5.2020 durch öffentliche Auslegung der Planunterlagen im Amt Nord-Rügen und im Internet unter www.b-planpool.de statt. Die Bekanntmachung erfolgte ortsüblich in den Schaukästen und auf der Homepage des Amtes Nord-Rügen vom 14.4.2020 bis 30.4.2020. Die Planung wurde angezeigt, die Träger öffentlicher Belange mit Schreiben vom 7.4.2020 gem. § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt.

 

Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgende Beschlussfassung:

 

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Beschluss

Beschlussvorschlag:

 

1.      Die während der frühzeitigen Beteiligung der von der Planung betroffenen Behörden und Nachbargemeinden gem. § 4 Abs. 1 BauGB  zum Vorentwurf der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes vorgebrachten Hinweise und Anregungen hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft: Von 17 von der Planung berührten Behörden und 4 Nachbargemeinden haben 12 Behörden und 3 Nachbargemeinden eine Stellungnahme abgegeben. Von  Bürgern ging eine Stellungnahme ein. (ausführliche Abwägungsentscheidung in der Anlage):

 

a)     berücksichtigt werden Hinweise und Anregungen von:

  • Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Rügen
  • Wasser- und Bodenverband Rügen
  • EWE
  • Deutsche Telekom
  • Landesamt für Kultur- und Denkmalpflege MV

 

 

b)    folgende Behörden/Nachbargemeinden hatten keine Hinweise und Anregungen zur Planung:

  • Industrie- und Handelskammer zu Rostock
  • Landesforst, Forstamt Rügen
  • Bergamt Stralsund
  • E.dis AG
  • Landesamt für Gesundheit und Soziales MV
  • Landesamt für Innere Verwaltung
  • Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie MV
  • Gemeinde Lohme
  • Stadt Sassnitz
  • Gemeinde Glowe

 

c)     Die Stellungnahme des Bürgers 1 wurde behandelt, es gab keine für die Planung relevanten Hinweise. Aufgrund des Wohnsitzes im Ortsteil Polkvitz ist der Einwandgeber auch nicht direkt von der Planung betroffen.

 

2.      Das Bauamt Nord-Rügen wird beauftragt die Behörden, die Hinweise und Anregungen gegeben haben, unter Angabe von Gründen von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen.

 

3.      Der Entwurf der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Sagard mit der Entwurf der Begründung mit dem Umweltbericht werden gebilligt.

 

4.      Die Entwürfe der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Begründung mit dem Umweltbericht und Stellungnahmen mit umweltrelevanten Hinweisen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die betroffenen Behörden sind von der Auslegung zu benachrichtigen.

 

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 7

5

2

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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Anlagen zur Vorlage