10.06.2020 - 6.8 Beschlussfassung über die Satzung der Gemeinde ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Protokoll

Die Gemeinde Lohme ist gemäß § 3 Abs. 1, Nr. 2 der Satzung des Wasser- und Bodenverbandes Rügen Mitglied im Wasser – und Bodenverband Rügen (SWBV-Rügen) und leistet gemäß § 18 Abs. 1 SWBV-Rügen Verbandsbeiträge.

 

Nach § 3 Abs. 1, S. 3 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GUVG) können Gemeinden diese Beiträge den Eigentümern, Erbbauberechtigten oder sonstigen Nutzungsberechtigten nach den Grundsätzen der §§ 2 und 6 des Kommunalabgabengesetzes M-V (KAG MV) auferlegen. Ein Satzungsrecht ergibt sich hierbei aus § 2 Abs. 1 KAG MV und aus § 5 Abs. 1 Kommunalverfassung M-V (KV MV).

 

Um größere Beitragsschwankungen zu vermeiden, ist es fortan geplant den Beitragshebesatz jährlich zu kontrollieren und sofern nötig mittels Satzung anzupassen.

 

Für das Verbandsgebiet Lohme wurden 2019 seitens des Wasser- und Bodenverbands folgende Beiträge veranlagt:

 

  • Gesamte Verbandsfläche:  1.377,8798 ha
  • Davon dingliche Mitglieder:      230,0953 ha
  • Veranlagungsfläche:   1.147,7845 ha
     

Dies resultierte in einem Verbandsbeitrag in Höhe von 17,768,57 Euro.

Gemäß beigefügter Gebührenkalkulation ergibt sich somit ein Hebesatz von 0,12 Euro / Berechnungseinheit (BE = je angefangene 100 m²)

 

Gemeinde Lohme: Gebührenübersicht je BE der letzten Jahre

 

2016

2017

2018

2019

Gebührensatz je BE

0,14 €

0,13 €

0,10 €

0,12 €

 

Nebst der Hebesatzanpassung wird die Satzung zur besseren Verständlichkeit und um Bestimmtheitsfehler vorzugreifen inhaltlich konkretisiert.

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lohme beschließt die beigefügte Satzung der Gemeinde Lohme über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes Rügen.

 

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 7

7

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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Anlagen zur Vorlage