10.06.2020 - 6.3 Abwägungs- und Satzungsbeschluss über den Bebau...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Protokoll

Die Gemeinde Glowe hat am 26.10.2016 den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 35 “seniorengerechtes und barrierefreies Wohnen“ in Glowe gefasst. Der Beschluss wurde vom 2.12.2016 bis 21.12.2016 öffentlich bekannt gemacht. Am 22.3.2017 wurde der Vorentwurf der Planung durch die Gemeinde Glowe gebilligt (Beschluss-Nr. 030.6.13-154/17). Die Planung wurde mit Schreiben vom 12.4.2017 angezeigt, die Träger öffentlicher Belange mit Schreiben vom 13.4.2017 frühzeitig gem. § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand durch öffentliche Auslegung der Vorentwurfsunterlagen im Amt Nord-Rügen und im Internet unter www.b-planpool.de vom 8.5.2017 bis 26.5.2017 statt. Die Bekanntmachung hierzu erfolgte durch Aushänge vom 19.4.2017 bis 9.5.2017. Die Gemeindevertretung hat am 20.12.2017 über die eingegangenen Stellungnahmen beraten und diese abgewogen (Beschluss-Nr. 030.6.18-207/17). Das Ergebnis der Abwägung wurde den TÖB mit Schreiben vom 3.1.2018 mitgeteilt. Nach erfolgtem Planerwechsel und Abschluss eines städtebaulichen Vorvertrages zur Regelung der Übernahme der Planungskosten wurde am 21.8.2019 der überarbeitete Entwurf der Planung durch die Gemeindevertretung gebilligt (Beschluss Nr. 030.07.021/19). Die Planunterlagen haben vom 1.10.2019 bis zum 5.11.2019 öffentlich gem. § 4 Abs. 2 BauGB im Amt Nord-Rügen und im Internet unter www.b-planpool.de ausgelegen. Die Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung erfolgte vom 12.9.2019 bis 8.10.2019 durch Aushänge in den Schaukästen, auf der Homepage des Amtes Nord-Rügen und im Internet unter www.b-planpool.de. Die Träger öffentlicher belange wurden mit Schreiben vom 10.9.2019 beteiligt; die Planung wurde angezeigt. Am 10.3.2020 wurde mit dem Vorhabenträger ein ergänzender städtebaulicher Vertrag geschlossen (Beschluss Nr. 030.07.082/20 vom 6.2.2020). Mit der Abwägung der Stellungnahmen und dem Satzungsbeschluss ist das Planverfahren abgeschlossen. 

Vor Beschlussfassung verlässt Herr Heinemann die Reihen der Gemeindevertrer, da er hier betroffen und somit von der Abstimmung ausgeschlossen ist.

Herr Bernd Radeisen merkt an, dass ein betroffener Anwohner, dessen Grundstück mit überplant wurde gegen den B-Plan ist und sich auch gegen diesen ausgesprochen hat. Er kann nicht verstehen, dass dessen Meinung nicht berücksichtigt wird bzw. nicht zählt.

Herr Mielke: Ja sein Grundstück liegt innerhalb des B-Plans aber das zwingt ihn ja nicht dazu zu bauen.

Frau Hasselberg: der B-Plan führt zur Aufwertung seines Grundstückes. Sie versteht nicht warum er das nicht will.

Herr B. Radeisen: er will diese Aufwertung nicht, dadurch können sich kaum noch junge Glower Familien Grundstücke in Glowe leisten. Alles wird nach und nach aufgewertet und dadurch so teuer, dass es kaum einer noch bezahlen kann.

Herr Mielke: Die Gemeinde hat die Planungshoheit und entscheidet. Er wird ja nicht zum Bauen gezwungen. Der Eigentümer war generell gegen den B-Plan und nicht nur gegen den Einschluss seines Grundstückes. Seine Einwände gegen den B-Plan wurden geprüft und berücksichtigt.

Herr B.Radeisen: Er wollte auch nur nochmal daraufhin weisen, dass ein Anwohner/Eigentümer eines überplanten Grundstückes dagegen ist und gegen seinen Willen das Grundstück aufgwertet wird. 

Reduzieren

Beschluss

Beschluss:

 

 Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Hinweise und Anregungen von Bürgern sowie die Stellungnahmen der von der Planung berührten Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB und Nachbargemeinden zum Bebauungsplan Nr. 35 „seniorengerechtes und barrierefreies Wohnen“ hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft: Von 16 von der Planung berührten Behörden und 5 Nachbargemeinden haben 15 Behörden und 3 Nachbargemeinden eine Stellungnahme abgegeben. Von Bürgern ging eine Stellungnahmen ein (ausführliche Abwägungsentscheidung in der Anlage).    

a)  berücksichtigt werden Hinweise und Anregungen von:

         Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Rügen

         Wasser- und Bodenverband Rügen

         Amt für Raumordnung und Landesplanung Greifswald

         Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie MV

         e.dis

         EWE

         Landesamt für Innere Verwaltung M-V

b)  teilweise berücksichtigt werden Hinweise und Anregungen von:

         Landkreis Vorpommern-Rügen

         Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern

c)     folgende Behörden/Nachbargemeinden hatten keine Hinweise und Anregungen zur Planung:

         Forstamt Rügen

         Deutsche Telekom

         IHK zu Rostock

         Straßenbauamt Stralsund

         Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern

         Landesamt für Gesundheit und Soziales MV

         Gemeinde Lohme

         Gemeinde Sagard

         Gemeinde Breege

 

Die eingegangene Bürgerstellungnahme wurde ausführlich behandelt (siehe Abwägungsvorschlag), führte im Ergebnis jedoch zu keiner Änderung der Planung. 

Das Bauamt Nord-Rügen wird beauftragt die Behörden, die Hinweise und Anregungen gegeben haben, unter Angabe von Gründen von diesem  Ergebnis in Kenntnis zu setzen.

 Aufgrund des § 10 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) beschließt die Gemeindevertretung Glowe den Bebauungsplan Nr. 35 „seniorengerechtes und barrierefreies Wohnen“ als Bebauungsplan nach § 13 b BauGB zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren, betreffend einen unbebauten Bereich südlich der Feuerwehr in Glowe bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung. 

Die Begründung wird gebilligt.

Das Bauamt Nord-Rügen wird beauftragt, den Bebauungsplan Nr. 35 „seniorengerechtes und barrierefreies Wohnen“ mit der Begründung ortsüblich gem. § 10 Abs. 3 BauGB und der Hauptsatzung der Gemeinde Glowe bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung,  und die dem B-Plan zugrunde liegenden Vorschriften während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. 

Gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB wird der Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung an die Darstellung des B-Planes Nr. 35 angepasst. 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind: Herr Heinemann

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 8

6

1

0

1

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage