10.06.2020 - 6.8 Beschluss über die Aufhebung des Aufstellungsbe...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.8
- Datum:
- Mi., 10.06.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauleitplanung
- Bearbeiter:
- Birgit Riedel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Protokoll
Herr Heinemann verlässt die Reihen der Gemeindevertretung.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Glowe hat am 26.10.2016 den Beschluss Nr. 030.6.11.131/16 über die Aufstellung der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 35 „seniorengerechtes und barrierefreies Wohnen“ gefasst. 2017 wurde das Baugesetzbuch geändert und der § 13 b eingeführt (Bebauungspläne zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das vereinfachte Verfahren). Daraufhin hat die Gemeinde am 17.10.2018 beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 35 nach dem § 13 b BauGB fortzuführen (Beschluss-Nr. 030.6.22-260/18). Im § 13 b BauGB ist geregelt, dass der Flächennutzungsplan bei Verfahren nach § 13 b nicht geändert werden muss, sondern nach dem Satzungsbeschluss berichtigt werden kann. Somit ist das begonnene Planverfahren entbehrlich und kann beendet werden.
Beschluss
Beschluss:
- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Glowe beschließt, das Planverfahren zur 10. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 35 „seniorengerechtes und barrierefreies Wohnen“ zu beenden. Der Aufstellungsbeschluss Nr. 030.6.11-131/16 vom 26.10.2016 wird aufgehoben.
- Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB)