17.06.2020 - 6.6 Beschlussfassung über die Satzung der Gemeinde ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.6
- Datum:
- Mi., 17.06.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Jan Wichmann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Protokoll
Die Gemeinde Sagard ist gemäß § 3 Abs. 1, Nr. 2 der Satzung des Wasser- und Bodenverbandes Rügen Mitglied im Wasser – und Bodenverband Rügen (SWBV-Rügen) und leistet gemäß § 18 Abs. 1 SWBV-Rügen Verbandsbeiträge.
Nach § 3 Abs. 1, S. 3 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GUVG) können Gemeinden diese Beiträge den Eigentümern, Erbbauberechtigten oder sonstigen Nutzungsberechtigten nach den Grundsätzen der §§ 2 und 6 des Kommunalabgabengesetzes M-V (KAG MV) auferlegen. Ein Satzungsrecht ergibt sich hierbei aus § 2 Abs. 1 KAG MV und aus § 5 Abs. 1 Kommunalverfassung M-V (KV MV).
Um größere Beitragsschwankungen wie im Jahr 2017 zu vermeiden, ist es fortan geplant den Beitragshebesatz jährlich zu kontrollieren und sofern nötig mittels Satzung anzupassen.
Da in den Jahren vor 2017 keine Gebührenanpassung vorgenommen wurde, musste im Jahr 2017 ein größeres Defizit der Vorjahre ausgeglichen werden, weshalb der Beitragssatz stark anstieg und es infolgedessen sogar zu Mehreinnahmen kam. Diese wurden im Veranlagungsjahr 2018 ausgeglichen. Nunmehr bedarf es keines weiteren Ausgleichs, sodass der Beitragssatz wieder auf ein normales Niveau reguliert werden kann.
Für das Verbandsgebiet Sagard wurden 2019 seitens des Wasser- und Bodenverbands folgende Beiträge veranlagt:
- Gesamte Verbandsfläche: 2.792,7464 ha
- Davon dingliche Mitglieder: 97,9523 ha
-
Veranlagungsfläche: 2.694,7941 ha
Dies resultierte in einem Verbandsbeitrag in Höhe von 67.924,64 Euro.
Gemäß beigefügter Gebührenkalkulation ergibt sich somit ein Hebesatz von 0,19 Euro / Berechnungseinheit (BE = je angefangene 100 m²).
Für Flächen innerhalb des Einzugsbereichs des Schöpfwerks Lubitz ergibt sich ein Zuschlag von 0,26 Euro / Berechnungseinheit.
Für Flächen innerhalb des Einzugsbereichs des Schöpfwerks Neuhof ergibt sich ein Zuschlag von 0,13 Euro / Berechnungseinheit.
Gemeinde Sagard: Gebührenübersicht je BE der letzten Jahre
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2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
Gebührensatz Sagard je BE |
0,19 € |
0,35 € |
0,10 € |
0,19 € |
SW Lubitz je BE |
0,24 € |
0,33 € |
0,36 € |
0,26 € |
SW Neuhof je BE |
0,25 € |
0,15 € |
0,34 € |
0,13 € |
Nebst der Hebesatzanpassung wird die Satzung zur besseren Verständlichkeit und um Bestimmtheitsfehler vorzugreifen inhaltlich konkretisiert.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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232,2 kB
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2
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251,1 kB
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3
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(wie Dokument)
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235,1 kB
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4
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(wie Dokument)
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259,7 kB
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