17.06.2020 - 6.2 Beschluss über die Aufhebung der Veränderungssp...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Protokoll

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Altenkirchen hat am 16.9.2015 den Beschluss Nr. 004.6.08-45/15 über die Aufhebung des gesamten Bebauungsplanes Nr. 6 „Wohngebiet am Piperschen Teich“ gefasst. Dieser Beschluss wurde vom 22.9.2015 bis 9.10.2015 öffentlich ortsüblich bekannt gemacht. Begründung ist die nicht gesicherte Erschließung in einigen Bereichen des B-Plangebietes. Zur Sicherung der Planungsziele wurde am 16.9.2015 Veränderungssperre beschlossen und bekannt gemacht. Am 25.10.2017 wurde durch die Gemeinde Altenkirchen der Planentwurf gebilligt (Beschluss Nr. 004.6.18-135/17). Der Planentwurf sieht vor, dass der Bebauungsplan nicht mehr in Gänze aufgehoben werden soll, sondern nur noch in den Teilbereichen, wo die Erschließung nicht gesichert ist. Am 28.11.2018 hat die Gemeinde eine neue Veränderungssperre beschlossen, weil die erste am 5.10.2018 durch Fristablauf außer Kraft getreten ist. Dieser neue Beschluss umfasst wieder den gesamten Geltungsbereich und widerspricht somit dem am 25.10.2017 gefassten Beschluss über die Teilaufhebung. Darum ist der Beschluss vom 28.11.2018 aufzuheben und eine neue Veränderungssperre zu beschließen, die mit der am 25.10.2017 beschlossenen Teilaufhebung übereinstimmt.

 

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Beschluss

Beschluss:

 

 

  1. Die Gemeindevertretung Altenkirchen beschließt, die durch Beschluss Nr. 004.6.23-192/18 am 28.11.2018 beschlossene und am 3.1.2019 in Kraft getretene Veränderungssperre für den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 6 „Wohngebiet am Piperschen Teich“ in den in der Anlage dargestellten Grenzen aufzuheben.

 

  1. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 8

8

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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Anlagen zur Vorlage

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