10.06.2020 - 6.7 Abwägungs- und Satzungsbeschluss über die 9. ve...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Protokoll

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Glowe hat am 3.4.2019 den Aufstellungsbeschluss Nr. 030.6.24-294/19 über die Aufstellung der 9. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Ferien- und Freizeitpark Glowe“ gefasst. Der Beschluss wurde vom 10.4.2019 bis 26.4.2019 ortsüblich bekannt gemacht. Am 12.7.2019 wurde der städtebauliche Vorvertag zur Klärung der Kostenübernahme für die Planung mit dem Vorhabenträger geschlossen (Beschluss-Nr. 030.6.24-304/19 vom 3.4.2019). Am 18.12.29019 wurden dir Planunterlagen gebilligt (Beschluss-Nr. 030.07.057/19). Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand durch öffentliche Auslegung der Planunterlagen im Amt Nord-Rügen und im Internet unter www.b-planpool.de vom 27.1.2020 bis 11.02.2020 statt. Die Bekanntmachung erfolgte ortsüblich vom 9.1.2020 bis 28.1.2020. Die Planung wurde angezeigt. Die Träger öffentlicher Belange mit Schreiben vom 20.1.2020 über die öffentliche Auslegung informiert und gem. § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt. Die Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB fand vom 12.2.2020 bis 17.3.2020 durch Auslegung der Planunterlagen im Amt Nord-Rügen und im Internet unter www.b-planpool.de statt. Die Bekanntmachung erfolgte ortsüblich, auf der Homepage des Amtes sowie im Internet unter www.b-planpool.de vom 23.1.2020 bis 14.2.2020. Die eingegangenen Stellungnahmen sind abzuwägen. Die verspätete Stellungnahme der Raumordnungsbehörde ist in die Beschlussvorlage vom 25.5.2020 eingearbeitet worden.Mit dem Satzungsbeschluss ist das Planverfahren abgeschlossen.

 

Herr B. Radeisen merkt an, dass laut B-Plan 600 Betten zulässig sind, bis dato wurden bereits 155 Häuser gebaut, wenn diese Zahl nun mal im Schnitt vier Betten hochrechnet, sind die 600 Betten bereits erreicht und man dürfte demnach keinen Neubau mehr gestatten.

 

Herr Mielke: damals war dieser Bereich u.a. für eine Rezeption vorgesehen. Der Bereich der Holländer ist fertiggestellt, die anderen beiden Gebiete wurden an NCC übergeben damit die Fertigstellung erfolgt. Nach dem der Eigentümer darum gebeten hat, den B-Plan so zu ändern, dass dort Fewo´s gebaut werden dürfen, wurde eine städtebaulicher Vertrag geschlossen. Wie man sieht war der Prozess bis hierher sehr lang, sehr viel Arbeit und wurde viel diskutiert. Daher versteht er nicht wieso jetzt erst solche Hinweise/Anmerkungen kommen, wenn der Beschluss beschlossen werden soll und nicht schon vorher im HA oder BA angesprochen wurde.

 

Herr Heinemann ergänzt, dass solch ein Hinweis vor den Verhandlungen verpflichtend gewesen wäre.

 

Herr Mielke stellt nochmal klar, dass es um vier Häuser und nicht 600 weitere Betten geht. Jeder kann gerne seine Einwände und Anmerkungen äußern, aber eben vorher und nicht nachdem alles entschieden ist.

 

Frau Hasselberg schließt sich Herrn Mielke an und sagt ebenfalls, dass Sie Herrn Radeisen und dessen Einwände jetzt im Nachhinein, wo alles fertig ist, nicht verstehen kann.

 

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Beschluss

Beschluss:

 

1.      Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Hinweise und Anregungen von Bürgern sowie die Stellungnahmen der von der Planung berührten Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB und Nachbargemeinden zur 9. Vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Ferien- und Freizeitpark Glowe“ hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft: Von 8 von der Planänderung berührten Behörden und 3 Nachbargemeinden haben 8 Behörden und 3 Nachbargemeinden eine Stellungnahme abgegeben. Von Bürgern gingen keine Stellungnahmen ein (ausführliche Abwägungsentscheidung in der Anlage).   

                   

a)     berücksichtigt werden Hinweise und Anregungen von:

  • Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Rügen

 

b)    teilweise berücksichtigt werden Hinweise und Anregungen von:

  • Landkreis Vorpommern-Rügen

 

c)     folgende Behörden/Nachbargemeinden hatten keine Hinweise und Anregungen zur Planung:

  • e.dis
  • Forstamt Rügen
  • IHK zu Rostock
  • EWE
  • Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern
  • Amt für Raumordnung und Landesplanung Vorpommern
  • Gemeinde Lohme
  • Gemeinde Sagard
  • Gemeinde Breege

 

2.      Das Bauamt Nord-Rügen wird beauftragt die Behörden, die Hinweise und Anregungen gegeben haben, unter Angabe von Gründen von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen.

 

3.      Aufgrund des § 10 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) beschließt die Gemeindevertretung Glowe die 9. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Ferien- und Freizeitpark Glowe“  für den unbebauten Bereich südlich der Ortsdurchfahrt in Glowe am westlichen Ortseingang im Bereich des Ferien- und Freizeitparks (Nähe Leuchtturmferienhaus) bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.

 

4.      Die Begründung wird gebilligt.

 

5.      Das Bauamt Nord-Rügen wird beauftragt, die 9. Vereinfachte Änderung des   Bebauungsplanes Nr. 11 „Ferien- und Freizeitpark Glowe“ mit der Begründung   ortsüblich gem. § 10 Abs. 3 BauGB und der Hauptsatzung der Gemeinde Glowe nach Erfüllung der Forderung aus § 3 Abs. 1 des städtebaulichen Vorvertrages durch den Vorhabenträger bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung und die dem B-Plan zugrunde liegenden Vorschriften während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 8

8

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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Anlagen zur Vorlage